Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?
Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso härter trifft es die Versicherten, wenn sie plötzlich von ihrer Krankenversicherung die Aufforderung erhalten, einen Reha Antrag (Antrag auf Leistung zur Teilhabe; Rehabilitationsantrag) zu stellen. Darf die Krankenversicherung das?
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Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.
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Zahlungen einer privaten Unfallrente mindern die Opferentschädigungsleistung nicht
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10.6.2021 entschieden (Az.: B 9 V 1/20 R): Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung. Dies aber nur dann, wenn die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde.
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Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).
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Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft - was nun?
Ein Arbeitnehmer, der einer Erkrankung unterliegt, hat zunächst gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese erfolgt für die Dauer von 6 Wochen. Sollte die Erkrankung sodann noch immer bestehen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 € pro Tag (Grenzwert 2021) begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Was passiert jedoch dann?
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Habe ich Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung?
Oft stellen Paare nach einigen Jahren fest, dass es zwischen Ihnen keine Gemeinsamkeiten mehr gibt und sie sich auseinandergelebt haben. Dann ist eine Trennung meist unumgänglich. Für die Betroffenen stellt sich sodann die Frage, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder ob Unterhalt gezahlt werden muss. Um diese Frage beantworten zu können muss zunächst gefragt werden, ob das Paar verheiratet ist und ob es gemeinsame Kinder gibt.
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Bei dauerhaften Haarverlust ist eine Echthaarperücke wirtschaftlich günstiger
Die Klägerin leidet an einem dauerhaften Haarverlust und wurde von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Kunsthaarperücke versorgt. Sie wollte aber eine Echthaarperücke tragen und beantragte die Kostenübernahme dafür bei ihrer Krankenkasse. Diese lehnte die Kostenübernahme ab. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Dresden (Gerichtsbescheid vom 18.02.2021, Az.: S 18 KR 304/18).
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Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.
Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.
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