Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Durch einen rechtsgültigen Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache (Wohnung, Büroräume, Haus, Garten etc.) zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug gegenüber dem Vermieter, den vereinbarten Mietzins fristgerecht zu leisten. Diese vertragliche Vereinbarung kann viele Unstimmigkeiten auslösen. Egal ob bei Wohnraum oder gewerblichen Räumen.

Wir vertreten sowohl die rechtlichen Interessen von Vermietern als auch von Mietern.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie der Wohnungseigentumsgemeinschaft generell. Werden Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, so werden Sie dadurch auch automatisch zu einem Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Unstimmigkeiten entstehen hier meist, wenn es um die Nutzung des Sondereigentums, der Pflicht der Tragung der gemeinschaftlichen Kosten, dem Wunsch nach Umbau des Gemeinschaftseigentums, der Bestellung eines Hausverwalters, der Zahlung von Haushaltsgeld oder notwendige oder gewünschte Investitionen in die Immobilie geht.

 

Hier ein Überblick über die häufigsten Problemfelder im Miet- und Wohnungseigentumsrecht: 

- Aussprache der Kündigung wegen Mietrückstand
- Kündigung wegen Eigenbedarf
- Klage auf Auszahlung der hinterlegten Kaution
- Schönheitsreparaturen
- Nebenkostenabrechnungen
- Renovierung bei Auszug
- Beschlussanfechtung
- Teilungserklärung
- Hausgeldabrechung
- bauliche Veränderungen
- Mieterhöhungsverlangen
- Erhebung der Räumungsklage
- Tierhaltung
- Mängel am Mietobjekt
- Schimmelschäden
- Feuchtigkeitsschäden
- Parkplatznutzung
- Gartennutzung
- Hausverwalter
- Mietnomaden
- Umlage der Modernisierungskosten
- Umbaumaßnahmen
- Luxussanierung etc.