Kategorie: Sozialrecht

Änderungen der Verhältnisse nach Erlass des Statusbescheides

Statusentscheidungen von Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB V, der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 7a SGB IV oder der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV sind rechtlich gleichwertig und stellen Verwaltungsakte dar. Ein Statusfeststellungsbescheid ist dabei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da er den sozialversicherungsrechtlichen Status festlegt. Solange die Verhältnisse, die bei der Bescheiderteilung vorlagen, unverändert bleiben, bleibt der Bescheid in Kraft und entfaltet weiterhin Rechtswirkung. Es besteht Vertrauensschutz für den Bescheidadressaten, solange die ursprünglichen Bedingungen unverändert sind.

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Kategorie: Sozialrecht

Verletztenrente verschwiegen: Rentner muss mehr als 80.000.- € zurückzahlen

Das Hessische Landessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil klargestellt, dass Rentner, die eine Verletztenrente beziehen und diese bei der Beantragung ihrer Altersrente verschweigen, grob fahrlässig handeln. Was war geschehen? Der Versicherte erlitt im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall und bezieht seitdem eine Verletztenrente. Als er im Jahr 2009 eine Altersrente beantragte, verschwieg er jedoch den Bezug seiner Verletztenrente.

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Kategorie: Sozialrecht

Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhalten keine höhere Rente

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024, Az. L 2 R 36/23: Arbeitgeberbeiträge von berufstätigen Rentnern beeinflussen Rentenhöhe nicht

Das Hessische Landessozialgericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeberbeiträge, die von berufstätigen Rentnern gezahlt werden, sich nicht rentenerhöhend auswirken. In einem aktuellen Urteil wies der 2. Senat darauf hin, dass dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

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Kategorie: Sozialrecht

Drei neue BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht

Eine falsche Annahme der Selbstständigkeit kann sich als kostspielig erweisen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine genaue Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob ein Arbeitsverhältnis unter das Sozialversicherungsrecht fällt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts.

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Fitnesstrainer als freier Mitarbeiter - eine teure Fehleinschätzung

"Landessozialgericht Bayern präzisiert Entscheidung zu Sozialversicherungspflicht von Fitnessstudio-Kursleitern"

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Bayern die Bedingungen für die Beschäftigung von Kursleitern in Fitnessstudios klargestellt. Diese werden häufig als freie Mitarbeiter geführt, was jedoch unter bestimmten Umständen für das Studio zu einer teuren Fehleinschätzung werden kann. In dem vorliegenden Fall ging es um ein Fitnessstudio, das mehrere Trainer als freie Mitarbeiter beschäftigte, um Kurse in seinen Räumlichkeiten anzubieten. Diese Trainer stellten dem Studio Rechnungen entsprechend den vereinbarten Stunden- oder Minutensätzen.

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Statusfeststellung bei einem Jornalisten - Pressefreiheit ist zu berücksichtigen

Die Ausübung der redaktionellen Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Kontext einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist es von großer Bedeutung, die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit angemessen zu berücksichtigen. Dieses Urteil wurde kürzlich vom 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts veröffentlicht, Az.: L 8 BA 52/19.

 
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Fetales Alkoholsyndrom - Die Opfer ohne Rechte

In Deutschland trinkt jede fünfte Frau während der Schwangerschaft Alkohol. 8 % der Schwangeren so viel, dass es auch für nicht schwangere als gesundheitlich riskant gilt. 10 000 Babys pro Jahr kommen mit einer alkoholbedingten Schädigung auf die Welt. Über 2000 davon weisen schwerste Entwicklungsstörungen auf. Im Vergleich zu anderen neuropädiatrischen Erkrankungen wie z. B. dem Down-Syndrom mit einer Prävalenz von ca. 0,1 bis 0,2 % und der Cerebralparese mit einer Prävalenz von ca. 0,2 bis 0,3 % kommt das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) in Deutschland deutlich häufig vor. Doch wie geht die Justiz mit den Betroffenen um? Beleuchtet werden hier die sozialgerichtlichen Urteile des Bundessozialgerichts vom 24.09.2020 (B 9 V 3/18 R), das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.12.2021 (S 77 VG 64/20) und das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2023 (L 13 VG 8/22).

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Rentnerin muss Witwenrente der letzten 18 Jahre zurückzahlen

Was war geschehen? Die im Jahr 1936 geborene Klägerin bezieht seit dem Jahr 1996 die Altersrente. Neben der Altersrente ging die Klägerin immer einer geringfügigen Beschäftigung nach. Im Jahre 2000 verstarb ihr Ehemann nach schwerer Krankheit. Sie beantragte daher etwa drei Wochen nach dem Tod ihres Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung die Witwenrente. Da sich der gemeinsame Sohn zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand, wandte sich die Klägerin direkt und in einem persönlichen Termin an die Beklagte um zusammen mit einer Mitarbeiterin der Beklagten das Formular für die Beantragung der Witwenrente auszufüllen. Die von der Mitarbeiterin gestellten Fragen beantwortete die Klägerin wahrheitsgemäß, während diese für die Klägerin das Antragsformular ausfüllte. Am Ende unterschrieb die Klägerin das Formular sodann. Die Witwenrente wurde der Klägerin in der Folge ab dem 20.11.2000 bewilligt.

Anfang Oktober 2018 erhielt die Klägerin plötzlich eine Anhörung von der Beklagten. Die Beklagte teilte mit, dass Sie die Absicht habe, die Witwenrente rückwirkend bis zum 20.11.2000 neu zu berechnen und den Betrag in Höhe von 26.124,82 € zurückfordern wolle. Der Grund sei jener, dass das Antragsformular falsch ausgefüllt worden sei und die Beklagte nie Kenntnis von der geringfügigen Beschäftigung der Klägerin erlangt hätte.

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