Kategorie: Sozialrecht, Steuerrecht

Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!

Die Bundesregierung will Eltern unterstützen, die wegen der gegenwärtigen Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind. Hier kann ein Antrag auf Kindergeldzuschuss (auch Kinderzuschlag genannt) gestellt werden. Ab dem 01.04.2020 soll wegen der Corona-Krise der Notfall-Kinderzuschlag gelten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185.- € pro Kind. Natürlich können auch Alleinerziehende den Antrag stellen, die z.B. Unterhaltsvorschuss beziehen.

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Kategorie: Steuerrecht

Kindergeld: Antrag, Höhe, Dauer

Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. In einigen Fällen auch darüber hinaus. Die Leistung muss beantragt werden. Die Anträge auf Kindergeld werden von den zuständigen Familienkassen entgegengenommen.

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Kategorie: Steuerrecht

01.07.2019: Erhöhung des Kindergeldes

Die Familienkassen bezahlen ab dem 01.07.2019 nun für das 1. und 2. Kind nun monatlich 204.- € (zuvor 194.- €), für das 3. Kind nun monatlich 210.- € (zuvor 200.- €) und für das 4. und jedes weitere Kind nun monatlich 235.- € (zuvor 225.- €). 

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