Kategorie: Sozialrecht

Bundesverfassungsgericht muss über SGB II-Sanktionen entscheiden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr über die "Sanktionen" im SGB II (Hartz 4). Das Sozialgericht Gotha hat dies zur Entscheidung vorgelegt. Der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, dass die Behörde Sanktionen aussprechen kann, wenn Leistungsberechtigte ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Betroffen sind bei der nun bevorstehenden Entscheidung aber nur die Leistungsempfänger, die über 25 Jahre alt sind. Für jüngere Leistungsempfänger gelten andere Regelungen, die gegenwärtig nicht der Überprüfung unterliegen.

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