Kategorie: Sozialrecht

Mein Lebensgefährte wird pflegebedürftig. Muss ich für die Heimkosten aufkommen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Wird ein Lebensgefährte pflegebedürftig und es entstehen Heimkosten, so stellt sich die Frage, wer für diese Heimkosten aufkommen muss. Welches Vermögen muss eingesetzt werden? Nur das Vermögen meines Lebensgefährten oder auch mein eigenes Vermögen? Die Konstellationen, die rund um Pflege- und Heimkosten entstehen, sind nicht immer leicht zu überblicken. Hier kreuzen sich zum Teil die Anspruchsgrundlagen aus dem Familienrecht, dem Zivilrecht und dem Sozialrecht. Eine anwaltliche Beratung ist anzuraten. Auch präventiv.

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Kategorie: Familienrecht

Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.

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Kategorie: Familienrecht

Habe ich Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung?

Oft stellen Paare nach einigen Jahren fest, dass es zwischen Ihnen keine Gemeinsamkeiten mehr gibt und sie sich auseinandergelebt haben. Dann ist eine Trennung meist unumgänglich. Für die Betroffenen stellt sich sodann die Frage, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder ob Unterhalt gezahlt werden muss. Um diese Frage beantworten zu können muss zunächst gefragt werden, ob das Paar verheiratet ist und ob es gemeinsame Kinder gibt.

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Kategorie: Familienrecht

Wegfall des Trennungsunterhaltsanspruchs bei dem Vorliegen einer neuen Lebensgemeinschaft

Erfolgt die Trennung der Ehegattten, so besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wird dieser verwirkt, wenn von dem unterhaltsberchtigten Ehegatten eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen wird? Generell kann wegen grober Unbilligkeit eine Beschränkung oder sogar vollständige Versagung des Trennungsunterhaltsanspruchs erfolgen. Dies kommt dann in Betracht, wenn die neue Lebensgemeinschaft verfestigt ist. Die Familiengerichte gehen davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft erst nach zwei bis drei Jahren verfestigt ist. Bis dahin bleibt der Trennungsunterhaltsanspruch bestehen. Das OLG Brandenburg entschied nun am 22.06.2020 (Az.: 9 UF 254/19), dass eine neue Partnerschaft, die nicht durch das Zusammenleben und gemeinsamte Wirtschaften geprägt ist, nicht nach zwei oder drei Jahren verfestigt ist, sondern erst nach fünf Jahren.

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