Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?
Folgt man einer aktuellen Studie, so geht gegenwärtig die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Ungeachtet der Frage, was dies für gesundheitliche Folgen haben kann, ist zu fragen, was eigentlich rechtlich erlaubt ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. Was ist arbeitsrechtlich erlaubt? Was passiert, wenn ich trotz einer vorliegenden Krankschreibung einen Arbeitsunfall erleide? Bin ich dann versichert?
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Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Suizids am Bahnhof. Die Unfallversicherung greift.
Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen.
Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam.
Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der mittlerweile voll erwerbsgeminderte Versicherte aus dem Wetteraukreis beantragte gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn die Anerkennung als Arbeitsunfall.
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Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.
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Kostenübernahme Psychotherapie, das massive Problem der gesetzlich Versicherten
Genau 33,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weisen aufs Jahr gerechnet eine oder mehrere klinisch bedeutsame psychische Störungen auf. Die höchsten Prävalenzen treten überraschenderweise bei jungen Leuten auf. Frauen sind von psychischen Erkrankungen geringfügig mehr betroffen als Männer. Dies entsprich fast 18 Millionen Betroffenen. Die bestehende Corona-Pandemie sind damit noch nicht erfasst. Weniger als ein Drittel dieser Betroffenen lassen sich ärztlich oder therapeutisch begleiten. Obwohl sich nur etwa 2,5 Millionen gesetzlich Versicherte behandeln lassen, besteht ein massiver Mangel an Therapieplätzen.
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Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice
Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.
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Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.
Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.
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