Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!
Die Bundesregierung will Eltern unterstützen, die wegen der gegenwärtigen Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind. Hier kann ein Antrag auf Kindergeldzuschuss (auch Kinderzuschlag genannt) gestellt werden. Ab dem 01.04.2020 soll wegen der Corona-Krise der Notfall-Kinderzuschlag gelten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185.- € pro Kind. Natürlich können auch Alleinerziehende den Antrag stellen, die z.B. Unterhaltsvorschuss beziehen.
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Kategorie: Sozialrecht, Steuerrecht