Kategorie: Mietrecht

Gericht erklärt Eigenbedarfskündigung für unwirksam

LG München I, Urteil v. 15.03.2023, 14 S 14047/22

Ein Urteil des Landgerichts München I hat eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt und die Räumungsklage abgewiesen. Der Vermieter hatte das Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt, die Tochter benötige die Wohnung ab dem 31.01.2022. Das Gericht stellte jedoch fest, dass zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mit Sicherheit feststand, dass der Eigenbedarf mit Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten war.

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er oder seine Familienangehörigen die Räumlichkeiten benötigen. Allerdings muss der Eigenbedarf mit einiger Sicherheit vorliegen, spätestens zum Ende der Kündigungsfrist. Das Gericht betonte, dass es nicht ausreicht, lediglich eine wahrscheinliche, zukünftige Notwendigkeit geltend zu machen.

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Kategorie: Mietrecht

Seltenes Aufsuchen der Wohnung reicht nicht für Sonderkündigungsrecht

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein wirft Licht auf die Anwendung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 573a Abs. 1 BGB, das Vermietern in Zweifamilienhäusern ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses eine Kündigung ermöglicht. Dieses Recht greift insbesondere dann, wenn der Vermieter selbst in dem Wohngebäude wohnt und persönliche Spannungen zwischen den Mietparteien zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führen.

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Kategorie: Familienrecht

Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

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Kategorie: Mietrecht

Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?

Der Vermieter kann außerordentlich "fristlos" kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. So bestimmt es § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

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Kategorie: Mietrecht

Vorsicht beim Kauf einer Immobilie: Neue Kündigungsbeschränkung ist wirksam. BGH beschäftigt sich mit "Münchener Modell"

Den meisten Vermietern und Eigentümern ist bekannt, dass bei der Aussprache einer ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, z.B. wegen dem Kündigungsgrund des Eigenbedarfs, die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Deren Länge ist in § 573c BGB gesetzlich definiert und beträgt maximal neun Monate. Hingegen weniger bekannt ist jedoch der Umstand, dass es eine weitere Kündigungsperrfrist gibt, welche in § 577a BGB definiert ist.

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Kategorie: Mietrecht

BGH stellt klar: Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden

Das Landgericht Berlin hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, dass eine hilfsweise ordentliche Kündigung von vornherein keine Wirkung entfalten könne, wenn doch eine fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen worden sein. Denn immerhin beende ja die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort - und ohne Mietverhältnis könne eine weitere ordentliche Kündigung keinerlei Wirkung entfalte. 

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Kategorie: Mietrecht

Mietrecht: Erleichterte Kündigung des Vermieters, § 573a BGB

Der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der "erleichterten Kündigung des Vermieters" eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude präzisiert.

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