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Hessisches Landessozialgericht: Keine Kostenerstattung für Räumungsklage durch das Sozialamt

Das Hessische Landessozialgericht (Az.: L 4 SO 38/25) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Kosten eines mietrechtlichen Räumungsverfahrens von der Sozialhilfe zu übernehmen sind. Ausgangspunkt war der Fall eines langjährigen Mieters, der Leistungen nach dem SGB XII bezieht und von seinen Vermietern wegen Eigenbedarfs gekündigt wurde. Nachdem das Amtsgericht Kassel ihn zur Räumung der Wohnung verurteilt hatte, musste er auch die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1.270,85 Euro tragen. Diese beglich er selbst und beantragte anschließend beim Sozialamt die Erstattung.

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Kategorie: Mietrecht

Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung der Hausverwalterin gerechtfertigt

Die Frage, ob und wann eine ehrverletzende Äußerung eines Mieters gegenüber Dritten – insbesondere auch außerhalb direkter Kommunikation mit dem Vermieter – eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, beschäftigt regelmäßig die Instanzgerichte. Besonders brisant wird es, wenn die Beleidigung Personen betrifft, die im Auftrag des Vermieters tätig sind, wie etwa Hausverwalter. Das Landgericht München I hatte in einem Berufungsverfahren (Beschluss vom 24.04.2023, Az. 14 S 7769/22) über genau einen solchen Fall zu entscheiden.

 

 

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Kategorie: Mietrecht

Mieter muss Wohnung räumen – Betriebskostenschulden rechtfertigen Kündigung

Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 21.06.2024 entschieden, dass ein langjähriger Mieter seine Wohnung in Frankfurt räumen muss. Der Fall drehte sich um offene Nachzahlungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen, die letztlich zur fristlosen Kündigung durch die Vermieterin führten.

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Kategorie: Mietrecht

Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache

Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 184/23 eine wichtige Rechtsfrage geklärt. Der VIII. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass Vermieter im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen dürfen, wenn die sog. Ersatzbefugnis - also das Verlangen von Geldersatz statt Wiederherstellung - nicht innerhalb der Verjährungsfrist ausgeübt wurde.

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Kategorie: Mietrecht

Bezahlung der Mietrückstände hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung

Am 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (Az. VIII ZR 106/23) erneut wichtige Klarstellungen zum Umgang mit Mietrückständen und den daraus resultierenden Kündigungsrechten getroffen. Dabei wird klargestellt, dass ein Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der gesetzlich eingeräumten Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB lediglich Auswirkungen auf eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat, während das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unberührt bleibt.

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Kategorie: Mietrecht

Gericht erklärt Eigenbedarfskündigung für unwirksam

LG München I, Urteil v. 15.03.2023, 14 S 14047/22

Ein Urteil des Landgerichts München I hat eine Eigenbedarfskündigung für unwirksam erklärt und die Räumungsklage abgewiesen. Der Vermieter hatte das Mietverhältnis mit der Begründung gekündigt, die Tochter benötige die Wohnung ab dem 31.01.2022. Das Gericht stellte jedoch fest, dass zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mit Sicherheit feststand, dass der Eigenbedarf mit Ablauf der Kündigungsfrist eingetreten war.

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er oder seine Familienangehörigen die Räumlichkeiten benötigen. Allerdings muss der Eigenbedarf mit einiger Sicherheit vorliegen, spätestens zum Ende der Kündigungsfrist. Das Gericht betonte, dass es nicht ausreicht, lediglich eine wahrscheinliche, zukünftige Notwendigkeit geltend zu machen.

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Kategorie: Mietrecht

Seltenes Aufsuchen der Wohnung reicht nicht für Sonderkündigungsrecht

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein wirft Licht auf die Anwendung des Sonderkündigungsrechts gemäß § 573a Abs. 1 BGB, das Vermietern in Zweifamilienhäusern ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses eine Kündigung ermöglicht. Dieses Recht greift insbesondere dann, wenn der Vermieter selbst in dem Wohngebäude wohnt und persönliche Spannungen zwischen den Mietparteien zu einer Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses führen.

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Kategorie: Familienrecht

Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

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