Kategorie: Mietrecht

Neues BGH-Urteil zum Thema "Mietpreisbremse"

Im Kontext der sogenannten Mietpreisbremse, die in Deutschland die Mietkosten reguliert, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil vom 19.07.2023 (Az. VIII ZR 229/22) eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Fragestellung drehte sich darum, ob bei einer Neuvermietung eine Miete verlangt werden darf, die höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, wenn die vorherige Miete im Vormietverhältnis bereits höher war.

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

Vermieter bindet Mieter an bereitgestellten Kabelanschluss - rechtmäßig!

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. November 2021 (Az. I ZR 106/20) entschieden, dass Vereinbarungen in Mietverträgen über Wohnraum, welche Mieter während der gesamten Mietdauer an einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss binden, rechtmäßig sein. Die Klägerin im vorliegenen Fall war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, während die Beklagte Vermieterin von mehr als 120.000 Mietwohnungen war, von denen etwa 108.000 an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen waren.

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

Gasumlage vom Tisch

Ab dem 01.10.22 sollte eigentlich die sog. Gasbeschaffungsumlage gelten, was mit einer Preisanpassung gemäß § 26 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) verbunden gewesen wäre. Nun hat die Bundesregierung dies kurzfristig gestoppt und die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung angekündigt.

Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht

Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?

Der Vermieter kann außerordentlich "fristlos" kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. So bestimmt es § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Mehr dazu

Kategorie: Familienrecht, Mietrecht

Streit um Nutzungsrecht der Ehewohnung bei Trennung

Im Fall einer Trennung ist es nicht immer üblich, dass ein Ehegatte selbstverständlich die gemeinsame Wohnung verläßt und auszieht. Oft wird darüber gestritten, wer in der Ehewohnung verbleibt und wer sich einen neuen Wohnsitz sucht.

Einige Partner möchten zunächst auf Abstand gehen und den Streit um die Ehewohnung vertagen. Doch Vorsicht! Nach sechs Monaten droht die Verwirkung des Überlassungsanspruchs!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2015, 9 UF 272/14, FamRZ 2015 S. 1498

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

Vorsicht beim Kauf einer Immobilie: Neue Kündigungsbeschränkung ist wirksam. BGH beschäftigt sich mit "Münchener Modell"

Den meisten Vermietern und Eigentümern ist bekannt, dass bei der Aussprache einer ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses, z.B. wegen dem Kündigungsgrund des Eigenbedarfs, die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Deren Länge ist in § 573c BGB gesetzlich definiert und beträgt maximal neun Monate. Hingegen weniger bekannt ist jedoch der Umstand, dass es eine weitere Kündigungsperrfrist gibt, welche in § 577a BGB definiert ist.

Mehr dazu

Kategorie: Mietrecht

BGH stellt klar: Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden

Das Landgericht Berlin hatte in seinem Urteil die Auffassung vertreten, dass eine hilfsweise ordentliche Kündigung von vornherein keine Wirkung entfalten könne, wenn doch eine fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen worden sein. Denn immerhin beende ja die fristlose Kündigung das Mietverhältnis sofort - und ohne Mietverhältnis könne eine weitere ordentliche Kündigung keinerlei Wirkung entfalte. 

Mehr dazu

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

In dieser Übersicht können Sie einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name VG Wort
Technischer Name vg-wort
Anbieter VG Wort
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://www.vgwort.de/datenschutz.html
Zweck Das Cookie der VG Wort hilft die Kopierwahrscheinlichkeit unserer Texte zu ermitteln und stellt die Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen sicher. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Erlaubt
Gruppe
Name
Technischer Name
Anbieter
Ablauf in Tagen
Datenschutz
Zweck
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gl_UA_63822172_1
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Website Analyse nach Benutzerdaten (Analyse der Besucher)
Erlaubt
Name Google Maps
Technischer Name gtag_map
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Anzeige einer Google Maps Karte
Erlaubt
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt