Kündigung des Mietverhältnisses wegen Beleidigung der Hausverwalterin gerechtfertigt
Die Frage, ob und wann eine ehrverletzende Äußerung eines Mieters gegenüber Dritten – insbesondere auch außerhalb direkter Kommunikation mit dem Vermieter – eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt, beschäftigt regelmäßig die Instanzgerichte. Besonders brisant wird es, wenn die Beleidigung Personen betrifft, die im Auftrag des Vermieters tätig sind, wie etwa Hausverwalter. Das Landgericht München I hatte in einem Berufungsverfahren (Beschluss vom 24.04.2023, Az. 14 S 7769/22) über genau einen solchen Fall zu entscheiden.
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Kategorie: Mietrecht