Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhalten keine höhere Rente
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024, Az. L 2 R 36/23: Arbeitgeberbeiträge von berufstätigen Rentnern beeinflussen Rentenhöhe nicht
Das Hessische Landessozialgericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeberbeiträge, die von berufstätigen Rentnern gezahlt werden, sich nicht rentenerhöhend auswirken. In einem aktuellen Urteil wies der 2. Senat darauf hin, dass dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.
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Kategorie: Sozialrecht