Ärzte im nebenberuflichen Rettungsdiensteinsatz unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig nebenberuflich als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat nun im Oktober der 12. Senat des Bundessozialgerichts geklärt (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R).
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Die Ermittlung des Pflegegrades nach § 15 SGB XI
Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.
Das geänderte Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken. Deshalb basieren die Einstufungen der Pflegebedürftigkeit darauf, wie selbstständig Betroffene in ihrem Alltag noch sind – und nicht mehr nur auf den körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen.
Kategorie: Sozialrecht