Bezahlung der Mietrückstände hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung

Bezahlung der Mietrückstände hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung

Kündigung wegen Mietrückständen

 

Mit anderen Worten schützt die fristgerechte Begleichung der Mietrückstände den Mieter vor einer fristlosen Kündigung, ohne jedoch das Risiko einer ordentlichen Kündigung auszuschließen.

Das Urteil unterstreicht, dass diese beschränkte Wirkung des Nachholrechts des Mieters dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers entspricht. Richter, die an Gesetz und Verfassung gebunden sind, dürfen diese gesetzliche Regelung nicht eigenmächtig verändern oder durch eine alternative judikative Lösung ersetzen, solange eine entsprechende Änderung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht erfolgt ist. Diese Rechtsprechung bestätigt frühere Senatsurteile und trägt zur Rechtssicherheit im Mietrecht bei, indem sie den Schutz des Mieters vor einer sofortigen Kündigung gewährleistet, gleichzeitig aber auch das Vermieterrecht auf eine ordentliche Kündigung bei wiederholten oder erheblichen Verstößen bewahrt.

Für Mieter bedeutet diese Entscheidung, dass sie bei rechtzeitiger Begleichung aufgelaufener Mietrückstände vor einer fristlosen Kündigung geschützt sind, sie jedoch dennoch mit der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung rechnen müssen. Vermieter hingegen erhalten die Möglichkeit, das Mietverhältnis auf dem Weg der ordentlichen Kündigung fortzuführen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Insgesamt sorgt das Urteil für eine klare Trennung zwischen dem gesetzlichen Schutzmechanismus des Mieters und den Kündigungsrechten des Vermieters, was letztlich zu einer ausgewogeneren Rechtslage im Mietverhältnis beiträgt.

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