Kategorie: Familienrecht

Umgangsrecht des Samenspenders nach Adoption des Kindes

Wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar einen Kinderwunsch hat, dann stehen viele offene Fragen im Raum. Welchen rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind zu nehmen? Welche Samenbanken, Kinderwunschzentren oder Kinderwunschkliniken helfen homosexuelen Paaren weiter? Welche Samenbanken sind in Deutschland zugelassen? Was ist mit der Eintragung im Spendenregister? Einige Kliniken verlangen eine psychologische Begutachtung des Paares. Andere verlangen einen Beratungstermin bei einem Anwalt oder eine notarielle Beurkundung.

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Kategorie: Familienrecht

Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat im Beschluss vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19 entschieden, dass auch die ehemalige Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern hat.

Die Beteiligten des familienrechtlichen Verfahrens waren durch eine Lebenspartnerschaft verbunden. Die verpartnerten Frauen hatte den gemeinsamen Wunsch, zusammen Kinder zu bekommen. Im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinseminationen bekam die Kindesmutter zwei Söhne, die nach der Trennung der beiden Lebenspartnerinnen bei ihr verblieben. Nachdem zunächst Umgangskontakte zwischen den Kindern und der anderen Lebenspartnerin stattfanden, kam es zu Konflikten und zur Ablehnung des Umgangs durch die Kindesmutter.

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Kategorie: Familienrecht

Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht

Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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Eheliches Umgangsrecht: Corona rechfertigt keine Abweichung vom gerichtlich geregelten Umgang

Das OLG Frankfurt am Main stellt in seiner Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 20.08.2020 klar, dass ein Elternteil vom gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie abweichen darf. Ursprung der Pressemitteilung ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.2020, Az.: 1 WF 102/20. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem 10-jährigen Kind per Beschluss geregelt. Zugunsten des Vaters bestand ein regelmäßiger Wochenendumgang sowie ein Ferienumgang mit dem bei der Mutter wohnenden Kind. Zu Beginn der Corona Pandemie im März 2020 teilte die Kindsmutter dem Vater mit, dass sie den direkten Umgang mit dem Kind untersage, da die Großeltern des Kindes gemeinsam mit ihr in einem Haus leben. Die Großeltern gehören zur Risikogruppe. der Vater könne das Kind über den Balkon sehen und mit ihm telefonieren. Das OLG Frankfurt am Main teilte die der Kindsmutter nicht.

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Können Großeltern den Umgang mit ihrem Enkelkind einklagen?

Zerrüttete Familien sind leider keine Ausnahme mehr. Allerdings ist bei einigen Familien die Zerrüttung so massiv, dass der Kontakt vollständig abgebrochen ist oder die Kommunikation verwerflich Formen angenommen hat. Machmal führt ein Streit zwischen den Eltern und den Großeltern dazu, dass der Kontakt zu dem Enkelkind oder den Enkelkindern untersagt wird. Dann stellt sich die Frage: Können Großeltern den Umgang mit ihrem Enkelkind gerichtlich einklagen?

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