Kategorie: Sozialrecht

Unfall auf dem Weg zum Kaffeeautomaten - die Unfallversicherung greift

Gemäß einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 3. Senats des Hessischen Landessozialgerichts sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, solange sie einer betriebsbezogenen Tätigkeit nachgehen. Das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, fällt grundsätzlich unter den Versicherungsschutz, im Gegensatz zur Nahrungsaufnahme, die dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. In diesem Kontext wurde entschieden, dass Verletzungen, die auf dem Weg zum Getränkeautomaten entstehen, als Arbeitsunfall anerkannt werden müssen. Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 07.02.2023, Az.: L 3 U 202/21

 

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Kategorie: Sozialrecht

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Folgt man einer aktuellen Studie, so geht gegenwärtig die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Ungeachtet der Frage, was dies für gesundheitliche Folgen haben kann, ist zu fragen, was eigentlich rechtlich erlaubt ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. Was ist arbeitsrechtlich erlaubt? Was passiert, wenn ich trotz einer vorliegenden Krankschreibung einen Arbeitsunfall erleide? Bin ich dann versichert?

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Kategorie: Sozialrecht

EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall


Eine 1968 geborene Versicherte erkrankte im Mai 2011 an einer EHEC-Infektion und musste in der Folge intensivpflichtig stationär behandelt werden. Der EHEC-Erreger war mit hoher Wahrscheinlichkeit über aus Ägypten bezogenen Bockshornkleesamen nach Deutschland in einen Gartenbetrieb gelangt. Die Sprossen wurden auch an die Kantine des Betriebs geliefert, in welchem die versicherte Frau aus Frankfurt am Main als Wirtschaftsprüferin beschäftigt ist. Die Versicherten beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führt, stellt einen Unfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die Erkrankung ist jedoch nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Bei einer Versicherten, die sich mit dem EHEC-Erreger infiziert hat, ist dies nicht mit dem erforderlichen Vollbeweis nachgewiesen. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründe keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, für die kein Unfallversicherungsschutz bestehe. Dies entschied am 26.01.2021 der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 3 U 131/18.

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Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Suizids am Bahnhof. Die Unfallversicherung greift.

Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen.

Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam.

Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der mittlerweile voll erwerbsgeminderte Versicherte aus dem Wetteraukreis beantragte gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn die Anerkennung als Arbeitsunfall.

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Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.

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Kategorie: Sozialrecht

Kostenübernahme Psychotherapie, das massive Problem der gesetzlich Versicherten

Genau 33,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weisen aufs Jahr gerechnet eine oder mehrere klinisch bedeutsame psychische Störungen auf. Die höchsten Prävalenzen treten überraschenderweise bei jungen Leuten auf. Frauen sind von psychischen Erkrankungen geringfügig mehr betroffen als Männer. Dies entsprich fast 18 Millionen Betroffenen. Die bestehende Corona-Pandemie sind damit noch nicht erfasst. Weniger als ein Drittel dieser Betroffenen lassen sich ärztlich oder therapeutisch begleiten. Obwohl sich nur etwa 2,5 Millionen gesetzlich Versicherte behandeln lassen, besteht ein massiver Mangel an Therapieplätzen.

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Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice

Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.

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Arbeitsunfall, Wegeunfall. Der Gang zurück zum Pkw ist versichert.

Im Unfallversicherungsrecht sind die Wegeunfälle meist sehr umstritten. In der Regel verliert der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz, wenn er sich nicht auf dem direkten Weg in Richtung seiner Arbeitsstätte oder seiner Wohnung befindet. Bereits minimale Abweichungen zum Weg können den Versicherungsschutz entfallen lassen. Nun entschied das LSG Bayern (3. Senat) mit Urteil vom 10.02.2021, Az.: L 3 U 54/20, dass bei einer lediglich geringfügigen Unterbrechung des direkten Weges noch immer Versicherungsschutz nach dem § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht kann. Vorinstanz: SG Landshut, Urteil vom 28.11.2019, Az.: S 3 U 291/18.

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