Kategorie: Sozialrecht

Mein Lebensgefährte wird pflegebedürftig. Muss ich für die Heimkosten aufkommen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Wird ein Lebensgefährte pflegebedürftig und es entstehen Heimkosten, so stellt sich die Frage, wer für diese Heimkosten aufkommen muss. Welches Vermögen muss eingesetzt werden? Nur das Vermögen meines Lebensgefährten oder auch mein eigenes Vermögen? Die Konstellationen, die rund um Pflege- und Heimkosten entstehen, sind nicht immer leicht zu überblicken. Hier kreuzen sich zum Teil die Anspruchsgrundlagen aus dem Familienrecht, dem Zivilrecht und dem Sozialrecht. Eine anwaltliche Beratung ist anzuraten. Auch präventiv.

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Kategorie: Familienrecht

Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.

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Kategorie: Familienrecht

Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).

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Kategorie: Familienrecht

Habe ich Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung?

Oft stellen Paare nach einigen Jahren fest, dass es zwischen Ihnen keine Gemeinsamkeiten mehr gibt und sie sich auseinandergelebt haben. Dann ist eine Trennung meist unumgänglich. Für die Betroffenen stellt sich sodann die Frage, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder ob Unterhalt gezahlt werden muss. Um diese Frage beantworten zu können muss zunächst gefragt werden, ob das Paar verheiratet ist und ob es gemeinsame Kinder gibt.

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Kategorie: Familienrecht

Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat im Beschluss vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19 entschieden, dass auch die ehemalige Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern hat.

Die Beteiligten des familienrechtlichen Verfahrens waren durch eine Lebenspartnerschaft verbunden. Die verpartnerten Frauen hatte den gemeinsamen Wunsch, zusammen Kinder zu bekommen. Im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinseminationen bekam die Kindesmutter zwei Söhne, die nach der Trennung der beiden Lebenspartnerinnen bei ihr verblieben. Nachdem zunächst Umgangskontakte zwischen den Kindern und der anderen Lebenspartnerin stattfanden, kam es zu Konflikten und zur Ablehnung des Umgangs durch die Kindesmutter.

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Kategorie: Familienrecht

Betreuungsunterhalt: der Unterhalt der unverheirateten Eltern

Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sind gängige Begriffe und meist bekannt. Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, ob auch unverheiratete Eltern Anspruch auf Unterhalt haben, wenn die Trennung erfolgt und ein gemeinsames Kind vorhanden ist. § 1615l BGB regelt den Unterhalt von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.

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Kategorie: Familienrecht

Trennungsunterhalt auch bei Scheinehe

Das OLG Frankfurt am Main folgt der Linie des BGH und sagt: Für den Trennungsunterhalt ist es nicht erheblich, dass die Ehepartner zusammen gewohnt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Demnach muss ein Trennungsunterhalt auch bei Scheinehen gezahlt werden.

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Kategorie: Familienrecht, Mietrecht

Streit um Nutzungsrecht der Ehewohnung bei Trennung

Im Fall einer Trennung ist es nicht immer üblich, dass ein Ehegatte selbstverständlich die gemeinsame Wohnung verläßt und auszieht. Oft wird darüber gestritten, wer in der Ehewohnung verbleibt und wer sich einen neuen Wohnsitz sucht.

Einige Partner möchten zunächst auf Abstand gehen und den Streit um die Ehewohnung vertagen. Doch Vorsicht! Nach sechs Monaten droht die Verwirkung des Überlassungsanspruchs!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.03.2015, 9 UF 272/14, FamRZ 2015 S. 1498

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