Kategorie: Sozialrecht

Änderungen der Verhältnisse nach Erlass des Statusbescheides

Statusentscheidungen von Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB V, der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 7a SGB IV oder der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV sind rechtlich gleichwertig und stellen Verwaltungsakte dar. Ein Statusfeststellungsbescheid ist dabei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da er den sozialversicherungsrechtlichen Status festlegt. Solange die Verhältnisse, die bei der Bescheiderteilung vorlagen, unverändert bleiben, bleibt der Bescheid in Kraft und entfaltet weiterhin Rechtswirkung. Es besteht Vertrauensschutz für den Bescheidadressaten, solange die ursprünglichen Bedingungen unverändert sind.

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Kategorie: Sozialrecht

Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhalten keine höhere Rente

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024, Az. L 2 R 36/23: Arbeitgeberbeiträge von berufstätigen Rentnern beeinflussen Rentenhöhe nicht

Das Hessische Landessozialgericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeberbeiträge, die von berufstätigen Rentnern gezahlt werden, sich nicht rentenerhöhend auswirken. In einem aktuellen Urteil wies der 2. Senat darauf hin, dass dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

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Kategorie: Sozialrecht

Drei neue BSG-Urteile zur Sozialversicherungspflicht

Eine falsche Annahme der Selbstständigkeit kann sich als kostspielig erweisen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine genaue Bewertung vorzunehmen, um festzustellen, ob ein Arbeitsverhältnis unter das Sozialversicherungsrecht fällt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts.

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Fitnesstrainer als freier Mitarbeiter - eine teure Fehleinschätzung

"Landessozialgericht Bayern präzisiert Entscheidung zu Sozialversicherungspflicht von Fitnessstudio-Kursleitern"

In einer aktuellen Entscheidung hat das Landessozialgericht Bayern die Bedingungen für die Beschäftigung von Kursleitern in Fitnessstudios klargestellt. Diese werden häufig als freie Mitarbeiter geführt, was jedoch unter bestimmten Umständen für das Studio zu einer teuren Fehleinschätzung werden kann. In dem vorliegenden Fall ging es um ein Fitnessstudio, das mehrere Trainer als freie Mitarbeiter beschäftigte, um Kurse in seinen Räumlichkeiten anzubieten. Diese Trainer stellten dem Studio Rechnungen entsprechend den vereinbarten Stunden- oder Minutensätzen.

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Kategorie: Sozialrecht

Statusfeststellung bei einem Jornalisten - Pressefreiheit ist zu berücksichtigen

Die Ausübung der redaktionellen Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Kontext einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist es von großer Bedeutung, die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit angemessen zu berücksichtigen. Dieses Urteil wurde kürzlich vom 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts veröffentlicht, Az.: L 8 BA 52/19.

 
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Kategorie: Sozialrecht

Ärzte im nebenberuflichen Rettungsdiensteinsatz unterliegen der Sozialversicherungspflicht

Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig nebenberuflich als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies hat nun im Oktober der 12. Senat des Bundessozialgerichts geklärt (Aktenzeichen: B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R, B 12 R 10/20 R).

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Kategorie: Sozialrecht

Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt

Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens eines Fahrlehrers: Er gilt als abhängig beschäftigt. Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 06.05.2020. Die Umstände, dass der klagende Fahrlehrer eigene Fahrschulfahrzeuge genutzt, deren Betriebskosten selbst übernommen und daher ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe, führen nicht zu einer Selbständigkeit. Er ist bei der Fahrschule abhängig beschäftigt gewesen.

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