Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Rechte der Kinder gestärkt: nun zweistufige Auskunftspflicht beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2020 greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Bereichen, in denen Eltern einen möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihre erwachsenen Kinder geltend machen – insbesondere für die Kosten der Hilfe zur Pflege. Grundlegend für das neue System ist die gesetzliche Annahme, dass das Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Vermutung dient als Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass Erhebungen der finanziellen Leistungsfähigkeit nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen.

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Behörde forderte rund 15.000.- € zurück - zu Unrecht

Im Fall Verhandlung B 8 SO 1/24 R hat das BSG klargestellt, dass ein behördlicher Fehler – konkret das Versäumnis, in der EDV-Anwendung einen Haken zu entfernen – erhebliche Folgen für die Ermessensausübung und damit für den Rückforderungsverwaltungsakt haben kann. Die fehlerhafte Abwägung führte zur Aufhebung des Rückforderungsbescheids für den betroffenen Zeitraum, was die Notwendigkeit einer präzisen und umfassenden Berücksichtigung interner Abläufe in der Verwaltung unterstreicht.

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Kategorie: Sozialrecht

Das selbstgenutze Eigenheim und die Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 16. November 2022 (Az.: L 4 AS 224/19) entschieden, dass bei selbstgenutzten Eigenheimen auch die Finanzierungskosten – wie die Schuldzinsen für ein Darlehen sowie andere von der finanzierenden Bank erhobene Gebühren – zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) gehören. Dies betrifft allerdings nur Kosten, die unvermeidbar sind, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren, nicht aber Gebühren, die aufgrund von verspäteter Ratenzahlung anfallen. Zudem wurde klargestellt, dass ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit, der nicht erwerbstätig ist, keinen Anspruch auf den Erwerbstätigenfreibetrag hat. Allerdings können notwendige Ausgaben, wie die Mitgliedsbeiträge zu einer Gewerkschaft, vom Einkommen abgezogen werden. Tilgungsleistungen für Darlehen sind hingegen nur in Ausnahmefällen von den Grundsicherungsleistungen zu übernehmen, etwa wenn ohne diese Übernahme die Gefahr eines Wohnungsverlusts besteht.

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Kategorie: Sozialrecht

Das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen

In einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: L 11 AS 221/22) entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen erhebliche Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter nach sich ziehen kann – selbst wenn der Rückforderungsbetrag den Wert der Versicherungen übersteigt.

Der Fall betraf eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherung bezog. In ihren Anträgen verschwieg sie zwei Kapitallebensversicherungen im Gesamtwert von etwa 13.500 Euro.

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Kategorie: Sozialrecht

Widerspruch per E-Mail genügt nicht der Schriftform

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2023, Az.: L 4 SO 180/21

Der vorliegende Fall handelt von einem schwerbehinderten IT-Journalisten, der gegen einen Sozialhilfebescheid mittels einfacher E-Mail Widerspruch einlegte. Die Sozialhilfebehörde lehnte den Widerspruch aufgrund fehlender qualifizierter elektronischer Signatur ab. Als Reaktion übermittelte der Journalist seinen Widerspruch fristgerecht per Fax und reichte zudem Klage ein, mit dem Ziel, eine allgemeine Regelung zu erwirken, die die Einreichung von Widersprüchen per einfacher E-Mail ermöglicht.

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Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Neues zum Elternunterhalt: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Betroffene, die gegenwärtig Unterhalt an Ihre Eltern zahlen, stehen vor der Frage, ob sie die Zahlungen einfach zum 01.01.2020 einstellen können. Immerhin trete ja zum 01.01.2020 das Angehören-Entlastungsgesetz in Kraft und das Thema Elternunterhalt sei somit vom Tisch. Ganz so einfach ist es leider noch nicht...

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Kategorie: Familienrecht, Kanzlei, Sozialrecht

Verena Wenzel referierte zum Thema "Elternunterhalt"

BUTZBACH (be). Mit dem Vortrag „Pflege – Elternunterhalt – Neue gesetzliche Vorgaben/Veränderungen“ setzte die Nachbarschaftshilfe Butzbach am vergangenen Donnerstag die Reihe ihrer Veranstaltungen im zweiten Halbjahr des Jahres fort. Die Referentin Rechtsanwältin Verena Wenzel, Fachanwältin für Sozialrecht, konzentrierte sich in ihren Ausführungen dabei vor allem auf die Thematik „Elternunterhalt“. 

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Kategorie: Familienrecht, Kanzlei, Sozialrecht

Vortrag zum Thema "Elternunterhalt"

VORTRAG — Rechtsanwältin Verena Wenzel spricht bei der Nachbarschaftshilfe über Finanzen in der Pflege. Am 22.11.2018 um 15 Uhr im Bürgerhaus Butzbach.

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