Kategorie: Sozialrecht

Widerspruch per E-Mail genügt nicht der Schriftform

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2023, Az.: L 4 SO 180/21

Der vorliegende Fall handelt von einem schwerbehinderten IT-Journalisten, der gegen einen Sozialhilfebescheid mittels einfacher E-Mail Widerspruch einlegte. Die Sozialhilfebehörde lehnte den Widerspruch aufgrund fehlender qualifizierter elektronischer Signatur ab. Als Reaktion übermittelte der Journalist seinen Widerspruch fristgerecht per Fax und reichte zudem Klage ein, mit dem Ziel, eine allgemeine Regelung zu erwirken, die die Einreichung von Widersprüchen per einfacher E-Mail ermöglicht.

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Kategorie: Sozialrecht

Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeld in Kraft

Seit dem 01.01.2023 gibt es kein Hartz 4 und kein Arbeitslosengeld II mehr, sondern das Bürgergeld. Das Ziel der Reform soll die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt sein. Änderungen gibt es beim Regelbedarf, dem Schonvermögen und der Eingliederungsvereinbarung. Ebenso gibt es eine Karenzzeit. Die genauen Änderungen möchten wir Ihnen zusammenfassend darstellen.

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Kategorie: Sozialrecht

Muss das Jobcenter die Kosten für FFP2-Masken bezahlen?

Das Sozialgericht Karlsruhe war in seiner Entscheidung vom 11.02.2021 (Beschluss, Az.: S 12 AS 213/21 ER) davon ausgegangen, dass das Jobcenter die von dem Antragsteller beantragten Mehrbedarfskosten für die Anschaffung von FFP2-Masken in Höhe von 129.- € tragen müsse. Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe entschied, dass es sich hierbei für einen Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II um einen pandemiebedingten Mehrbedarf für die Nutzung von 20 FFP2-Masken wöchentlich um eine Sachleistung, hilfsweise um eine Geldleistung unter Ansatz von 1,50 € pro Maske, handele.

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