Mein Lebensgefährte wird pflegebedürftig. Muss ich für die Heimkosten aufkommen, obwohl wir nicht verheiratet sind?
Wird ein Lebensgefährte pflegebedürftig und es entstehen Heimkosten, so stellt sich die Frage, wer für diese Heimkosten aufkommen muss. Welches Vermögen muss eingesetzt werden? Nur das Vermögen meines Lebensgefährten oder auch mein eigenes Vermögen? Die Konstellationen, die rund um Pflege- und Heimkosten entstehen, sind nicht immer leicht zu überblicken. Hier kreuzen sich zum Teil die Anspruchsgrundlagen aus dem Familienrecht, dem Zivilrecht und dem Sozialrecht. Eine anwaltliche Beratung ist anzuraten. Auch präventiv.
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Kategorie: Sozialrecht