Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.
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Kategorie: Sozialrecht