Rechtsstreit um Krankenversicherungsbeiträge freiwillig Versicherter: Partner-Einkommen relevant?
Ein aktueller Gerichtsfall aus dem Main-Kinzig-Kreis wirft erneut einen kritischen Blick auf die komplexe Thematik der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Einkommen des Ehepartners eines freiwillig versicherten Mitglieds in die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge einbezogen werden darf.
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Long COVID und die mangelnde Kostenübernahme der Krankenkasse
Kein Anspruch auf Behandlung von Long-Covid mit einer hyperbaren Sauerstofftherapie.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer hyperbaren Sauerstofftherapie zur Behandlung von LongCovid als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode.
Der 1969 geborene Kläger ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Er leidet an den Folgen einer Erkrankung mit dem Sars-CoV-2-Virus im März 2020 (anhaltende schmerzhafte Myalgien und kognitive Einschränkungen ohne fassbares neurologisches Korrelat). Bislang wurde der Kläger ambulant symptombezogen behandelt und befand sich außerdem in stationärer Reha- und Krankenhausbehandlung (März 2021 und April 2021) zur Verbesserung des Gesundheitszustandes.
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Statusfeststellung bei einem Jornalisten - Pressefreiheit ist zu berücksichtigen
Die Ausübung der redaktionellen Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Kontext einer abhängigen Beschäftigung als auch als selbstständige Tätigkeit erfolgen. Bei der Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist es von großer Bedeutung, die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit angemessen zu berücksichtigen. Dieses Urteil wurde kürzlich vom 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts veröffentlicht, Az.: L 8 BA 52/19.
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Unfall auf dem Weg zum Kaffeeautomaten - die Unfallversicherung greift
Gemäß einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 3. Senats des Hessischen Landessozialgerichts sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, solange sie einer betriebsbezogenen Tätigkeit nachgehen. Das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, fällt grundsätzlich unter den Versicherungsschutz, im Gegensatz zur Nahrungsaufnahme, die dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. In diesem Kontext wurde entschieden, dass Verletzungen, die auf dem Weg zum Getränkeautomaten entstehen, als Arbeitsunfall anerkannt werden müssen. Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 07.02.2023, Az.: L 3 U 202/21
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Wann endet für Selbständige die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung?
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2023, Az.: S 15 AL 135/22 - nicht rechtskräftig
Die Klägerin hatte seit 2007 den Antrag gestellt, als Selbständige in der Arbeitslosenversicherung versichert zu sein. Im Dezember 2020 erreichte sie das Alter von 65 Jahren. Die Agentur für Arbeit legte fest, dass Beiträge bis einschließlich September 2021 zu entrichten sind, da das Renteneintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre und 9 Monate angehoben wurde und das Versicherungsverhältnis erst zu diesem Zeitpunkt endet. Mit ihrer Klage verfolgt die Klägerin die Aufhebung und Erstattung der Beiträge für den Zeitraum von Januar bis September 2021. Sie argumentiert, dass sie am 1. Januar 2021 das maßgebliche Lebensjahr für den Renteneintritt (65 Jahre) erreicht hatte.
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Rentnerin muss Witwenrente der letzten 18 Jahre zurückzahlen
Was war geschehen? Die im Jahr 1936 geborene Klägerin bezieht seit dem Jahr 1996 die Altersrente. Neben der Altersrente ging die Klägerin immer einer geringfügigen Beschäftigung nach. Im Jahre 2000 verstarb ihr Ehemann nach schwerer Krankheit. Sie beantragte daher etwa drei Wochen nach dem Tod ihres Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung die Witwenrente. Da sich der gemeinsame Sohn zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand, wandte sich die Klägerin direkt und in einem persönlichen Termin an die Beklagte um zusammen mit einer Mitarbeiterin der Beklagten das Formular für die Beantragung der Witwenrente auszufüllen. Die von der Mitarbeiterin gestellten Fragen beantwortete die Klägerin wahrheitsgemäß, während diese für die Klägerin das Antragsformular ausfüllte. Am Ende unterschrieb die Klägerin das Formular sodann. Die Witwenrente wurde der Klägerin in der Folge ab dem 20.11.2000 bewilligt.
Anfang Oktober 2018 erhielt die Klägerin plötzlich eine Anhörung von der Beklagten. Die Beklagte teilte mit, dass Sie die Absicht habe, die Witwenrente rückwirkend bis zum 20.11.2000 neu zu berechnen und den Betrag in Höhe von 26.124,82 € zurückfordern wolle. Der Grund sei jener, dass das Antragsformular falsch ausgefüllt worden sei und die Beklagte nie Kenntnis von der geringfügigen Beschäftigung der Klägerin erlangt hätte.
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Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeld in Kraft
Seit dem 01.01.2023 gibt es kein Hartz 4 und kein Arbeitslosengeld II mehr, sondern das Bürgergeld. Das Ziel der Reform soll die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt sein. Änderungen gibt es beim Regelbedarf, dem Schonvermögen und der Eingliederungsvereinbarung. Ebenso gibt es eine Karenzzeit. Die genauen Änderungen möchten wir Ihnen zusammenfassend darstellen.
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Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?
Folgt man einer aktuellen Studie, so geht gegenwärtig die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit. Ungeachtet der Frage, was dies für gesundheitliche Folgen haben kann, ist zu fragen, was eigentlich rechtlich erlaubt ist und welche rechtlichen Konsequenzen drohen können. Was ist arbeitsrechtlich erlaubt? Was passiert, wenn ich trotz einer vorliegenden Krankschreibung einen Arbeitsunfall erleide? Bin ich dann versichert?
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