Kategorie: Sozialrecht

Änderungen der Verhältnisse nach Erlass des Statusbescheides

Statusentscheidungen von Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB V, der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 7a SGB IV oder der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV sind rechtlich gleichwertig und stellen Verwaltungsakte dar. Ein Statusfeststellungsbescheid ist dabei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da er den sozialversicherungsrechtlichen Status festlegt. Solange die Verhältnisse, die bei der Bescheiderteilung vorlagen, unverändert bleiben, bleibt der Bescheid in Kraft und entfaltet weiterhin Rechtswirkung. Es besteht Vertrauensschutz für den Bescheidadressaten, solange die ursprünglichen Bedingungen unverändert sind.

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Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az.: L 2 U 78/21) entschieden, dass ein Meniskusschaden, der bei einem ehemaligen Profifußballer auftrat, als Berufskrankheit anerkannt wird. Der Kläger, ein ehemaliger Spieler des 1. FC Kaiserslautern und der Eintracht Frankfurt, forderte die Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit gemäß der Nummer 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Laut dieser Regelung können Meniskusschäden anerkannt werden, wenn sie durch langjährige oder häufig wiederkehrende, überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten im Kniebereich verursacht werden.

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Das selbstgenutze Eigenheim und die Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 16. November 2022 (Az.: L 4 AS 224/19) entschieden, dass bei selbstgenutzten Eigenheimen auch die Finanzierungskosten – wie die Schuldzinsen für ein Darlehen sowie andere von der finanzierenden Bank erhobene Gebühren – zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) gehören. Dies betrifft allerdings nur Kosten, die unvermeidbar sind, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren, nicht aber Gebühren, die aufgrund von verspäteter Ratenzahlung anfallen. Zudem wurde klargestellt, dass ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit, der nicht erwerbstätig ist, keinen Anspruch auf den Erwerbstätigenfreibetrag hat. Allerdings können notwendige Ausgaben, wie die Mitgliedsbeiträge zu einer Gewerkschaft, vom Einkommen abgezogen werden. Tilgungsleistungen für Darlehen sind hingegen nur in Ausnahmefällen von den Grundsicherungsleistungen zu übernehmen, etwa wenn ohne diese Übernahme die Gefahr eines Wohnungsverlusts besteht.

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Die psychischen Schäden begründen keine Haftung der Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: L 21 U 231/19) entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die ein Leichenumbetter geltend gemacht hatte, nicht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Der Kläger, der von 1993 bis 2005 für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. tätig war, forderte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er aufgrund seiner Arbeit psychische Schäden erlitten habe. Zu seinen Aufgaben gehörten die Exhumierung und Identifizierung von Opfern der Weltkriege und der Jugoslawienkriege.

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Das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen

In einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: L 11 AS 221/22) entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen erhebliche Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter nach sich ziehen kann – selbst wenn der Rückforderungsbetrag den Wert der Versicherungen übersteigt.

Der Fall betraf eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherung bezog. In ihren Anträgen verschwieg sie zwei Kapitallebensversicherungen im Gesamtwert von etwa 13.500 Euro.

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Drastische Gewichtsreduzierung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung

Drastische Gewichtsabnahme führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Nach einer adipositas-chirurgischen Operation und erheblicher Gewichtsreduktion kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf hautstraffende Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Dies gilt bei überschüssigen Hautfalten nur dann, wenn schwerwiegende Hautprobleme oder eine erhebliche Entstellung vorliegen.

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Schwiegervater hilft bei Renovierung und verunfallt: kein Arbeitsunfall

Ein 51-jähriger Mann erlitt bei Renovierungsarbeiten in dem Haus seines Schwiegersohnes einen Unfall. Er beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Dagegen richtete sich die Klage, die vom Sozialgerichts Düsseldorf am 30.05.2023 abgewiesen wurde.

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Verletztenrente verschwiegen: Rentner muss mehr als 80.000.- € zurückzahlen

Das Hessische Landessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil klargestellt, dass Rentner, die eine Verletztenrente beziehen und diese bei der Beantragung ihrer Altersrente verschweigen, grob fahrlässig handeln. Was war geschehen? Der Versicherte erlitt im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall und bezieht seitdem eine Verletztenrente. Als er im Jahr 2009 eine Altersrente beantragte, verschwieg er jedoch den Bezug seiner Verletztenrente.

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