• Verena Wenzel


    Verena Wenzel
    Fachanwaltskanzlei

  • Service

    Ihr gutes Recht.

Privatkunden

Führen Sie den Kampf David gegen Goliath? Fühlen Sie sich von den Behörden, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Partner im Stich gelassen? Dann ist es gut, wenn jemand für Sie kämpft und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte effektiv durchzusetzen - wenn es sein muss, auch vor Gericht.

Familien

Die Familie ist nicht immer einfach. Es kann zu Störungen zwischen den Eheleuten, Eltern, Kindern und den Geschwistern kommen. Auch externe Faktoren können auf die Familie einwirken. Bei diesen emotionalen und meist komplexen Problemen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und finden Lösungen.

Firmenbetreuung

Die Firmenbetreuung umfasst: die Beratung und Vertretung im Sozialversicherungsrecht (z.B. bei Betriebsprüfungen, Vorwurf der Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren). Schutz gegenüber Rentenversicherung, Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Arbeitsrechtliche Begleitung.

Unsere Tätigkeitsgebiete

Gerne stellen wir Ihnen die Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei vor.

Verena Wenzel Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht & Fachanwältin für Familienrecht

"Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Mitglied im DAV (DeutscherAnwaltverein), der DAV Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, dem Oberhessischen Anwaltsverein e.V. und dem DAV-Landesverband Hessen.

Mit unseren Kanzleisitzen in Frankfurt am Main und Butzbach (Wetteraukreis) können wir bundesweit für Sie tätig sein. Ihre rechtlichen Interessen werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich effizient und kompetent vertreten werden. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Beratungstermin bei mir. Wir werden ausführlich über Ihren Fall sprechen können und ich kann Sie über Erfolgsaussichten und Risiken beraten."

Melanie Pirl Rechtsanwältin & Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

"Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.), dem Oberhessischen Anwaltverein e.V. und im Landesverband Hessen des DAV. Ferner bin ich Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins Friedberg/Hessen und Umgebung e.V.

Meine Tätigkeit reicht von der rechtlichen Beratung über die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Erstberatung Ihrer Angelegenheit erfolgt ausführlich und jeweils zeitnah nach vorheriger Terminvereinbarung, wahlweise persönlich oder telefonisch.“

Mehr als nur ein Anwalt

Unsere Aufgabe als Rechtsanwaltskanzlei ist es, uns schützend vor unseren Mandanten zu stellen. Ansprüche durchzusetzen, absichern und abzuwehren. Doch es geht nicht immer nur um die reinen Zahlungsansprüche. In Fällen von Kündigung, Scheidung, Unfall, plötzlicher Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit, Gewalttaten oder sogar Tod ist es unsere Aufgabe, den Mandanten in der entscheidenden Lebenssituation sicher zu begleiten. Ein guter Anwalt muss auch zuhören können. Es geht nicht immer um das Recht. Manchmal geht es darum, zur richtigen Zeit die richtige Lösung für das vorliegende Problem zu finden. 

Die Qualität einer Rechtsanwaltskanzlei setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Sie beginnt bei Freundlichkeit, einer guten Erreichbarkeit und der Möglichkeit der Vereinbarung kurzfristiger Termine. Setzt sich fort über eine optimierte Kanzleistruktur und dem Bestand mehrstufiger Kontrollsysteme, damit Versäumnisse nicht entstehen können. Qualifizierung, Fachwissen, Fortbildung und eine ständige Sicht auf die aktuelle Rechtsprechung sind letztendlich die bedeutendsten Faktoren. Das ist uns wichtig.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen. Auf die persönliche Beratung, die gute Erreichbarkeit und die schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Fälle legen wir höchsten Wert. Dies in Verbindung mit Spezialisierung und Fachkompetenz, die wir durch unsere tägliche Arbeit und Fortbildung gewährleisten.
Wir bieten Ihnen Termine von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Vereinbarung an. Termine am Abend oder in Ihrer Mittagspause sind daher möglich. 
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind von Mo-Fr 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo-Do 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zu anderen Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen.

"Es ist schön, ein hungerndes Kind zu sättigen, ihm die Tränen zu trockenen. Es ist schön, einen Kranken zu heilen. Ein Bereich, den wir noch nicht entdeckt haben, ist die Schönheit des Rechts. Über die Schönheit der Künste, eines Menschen, der Natur können wir uns halbwegs einigen. Aber Recht und Gerechtigkeit sind auch schön, und sie haben ihre Poesie, wenn sie vollzogen werden".

-Heinrich Böll-

Aktuelle Rechtsprechung und Informationen

In diesem Bereich finden Sie wichtig Rechtsprechung sowie aktuelle Informationen.

Kategorie:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2025

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 27. März 2025 (Az. L 3 U 88/24) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall begehrte. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis eines Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit einer Infektionserkrankung und bestätigt die restriktive Linie der Sozialgerichtsbarkeit in diesen Fällen.

Kategorie:

LSG Berlin-Brandenburg bestätigt hohe Hürden für Anerkennung von Impfschäden

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. L 12 VE 8/24) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die nach einer COVID-19-Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) eine Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) begehrte. Die Entscheidung verdeutlicht, wie hoch die Anforderungen an die Anerkennung eines Impfschadens im sozialrechtlichen Entschädigungsrecht sind.

Kategorie:

Bundessozialgericht, Urteil vom 17.06.2025 (Az. B 2 U 6/23 R)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 17.06.2025 (Az. B 2 U 6/23 R) eine wichtige Entscheidung zum Unfallversicherungsschutz von Krankenhauspatienten getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Sturz einer Patientin während eines Toilettengangs im Rahmen einer stationären Behandlung als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist.

Kategorie:

Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Medikament Tadalafil gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Mit Urteil vom 27. August 2025 hat das Sozialgericht Gießen (Az. S 11 KR 35/25) entschieden, dass die Kosten für das Potenzmittel Tadalafil nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Ein Kläger verlangte die Erstattung von 52,43 € für das Arzneimittel Tadalafil, das ihm nach einer Prostataoperation verschrieben worden war. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme ab und verwies darauf, dass es sich um ein nicht erstattungsfähiges Präparat handle.

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

Schreiben Sie uns jederzeit gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns in der Kanzlei an. Wir werden uns um Ihre Anfrage kümmern...