Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2025
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 27. März 2025 (Az. L 3 U 88/24) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall begehrte. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis eines Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit einer Infektionserkrankung und bestätigt die restriktive Linie der Sozialgerichtsbarkeit in diesen Fällen.
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