Pauschale Einstufung der Dozenten und Lehrer als Selbständige nicht möglich
Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob Lehrende – speziell Dozenten an Volkshochschulen – sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als selbstständig tätig einzustufen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 05.11.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R) klargestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und eine pauschale Einstufung als Selbstständige nicht möglich ist.
Kategorie: Sozialrecht