• Verena Wenzel


    Verena Wenzel
    Fachanwaltskanzlei

  • Service

    Ihr gutes Recht.

Privatkunden

Führen Sie den Kampf David gegen Goliath? Fühlen Sie sich von den Behörden, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Partner im Stich gelassen? Dann ist es gut, wenn jemand für Sie kämpft und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte effektiv durchzusetzen - wenn es sein muss, auch vor Gericht.

Familien

Die Familie ist nicht immer einfach. Es kann zu Störungen zwischen den Eheleuten, Eltern, Kindern und den Geschwistern kommen. Auch externe Faktoren können auf die Familie einwirken. Bei diesen emotionalen und meist komplexen Problemen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und finden Lösungen.

Firmenbetreuung

Die Firmenbetreuung umfasst: die Beratung und Vertretung im Sozialversicherungsrecht (z.B. bei Betriebsprüfungen, Vorwurf der Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren). Schutz gegenüber Rentenversicherung, Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Arbeitsrechtliche Begleitung.

Unsere Tätigkeitsgebiete

Gerne stellen wir Ihnen die Tätigkeitsgebiete unserer Kanzlei vor.

Verena Wenzel Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht

"Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht. Mitglied im DAV (DeutscherAnwaltverein), der DAV Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, dem Oberhessischen Anwaltsverein e.V. und dem DAV-Landesverband Hessen.

Mit unseren Kanzleisitzen in Frankfurt am Main und Butzbach (Wetteraukreis) können wir bundesweit für Sie tätig sein. Ihre rechtlichen Interessen werden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich effizient und kompetent vertreten werden. Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, so rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Beratungstermin bei mir. Wir werden ausführlich über Ihren Fall sprechen können und ich kann Sie über Erfolgsaussichten und Risiken beraten."

Melanie Pirl Rechtsanwältin & Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

"Ich bin von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht, Mitglied im DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.), dem Oberhessischen Anwaltverein e.V. und im Landesverband Hessen des DAV. Ferner bin ich Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins Friedberg/Hessen und Umgebung e.V.

Meine Tätigkeit reicht von der rechtlichen Beratung über die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Erstberatung Ihrer Angelegenheit erfolgt ausführlich und jeweils zeitnah nach vorheriger Terminvereinbarung, wahlweise persönlich oder telefonisch.“

Mehr als nur ein Anwalt

Unsere Aufgabe als Rechtsanwaltskanzlei ist es, uns schützend vor unseren Mandanten zu stellen. Ansprüche durchzusetzen, absichern und abzuwehren. Doch es geht nicht immer nur um die reinen Zahlungsansprüche. In Fällen von Kündigung, Scheidung, Unfall, plötzlicher Arbeitsunfähigkeit, schwerer Krankheit, Gewalttaten oder sogar Tod ist es unsere Aufgabe, den Mandanten in der entscheidenden Lebenssituation sicher zu begleiten. Ein guter Anwalt muss auch zuhören können. Es geht nicht immer um das Recht. Manchmal geht es darum, zur richtigen Zeit die richtige Lösung für das vorliegende Problem zu finden. 

Die Qualität einer Rechtsanwaltskanzlei setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Sie beginnt bei Freundlichkeit, einer guten Erreichbarkeit und der Möglichkeit der Vereinbarung kurzfristiger Termine. Setzt sich fort über eine optimierte Kanzleistruktur und dem Bestand mehrstufiger Kontrollsysteme, damit Versäumnisse nicht entstehen können. Qualifizierung, Fachwissen, Fortbildung und eine ständige Sicht auf die aktuelle Rechtsprechung sind letztendlich die bedeutendsten Faktoren. Das ist uns wichtig.

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen. Auf die persönliche Beratung, die gute Erreichbarkeit und die schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Fälle legen wir höchsten Wert. Dies in Verbindung mit Spezialisierung und Fachkompetenz, die wir durch unsere tägliche Arbeit und Fortbildung gewährleisten.
Wir bieten Ihnen Termine von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Vereinbarung an. Termine am Abend oder in Ihrer Mittagspause sind daher möglich. 
Unsere telefonischen Sprechzeiten sind von Mo-Fr 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo-Do 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zu anderen Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht hinterlassen.

"Es ist schön, ein hungerndes Kind zu sättigen, ihm die Tränen zu trockenen. Es ist schön, einen Kranken zu heilen. Ein Bereich, den wir noch nicht entdeckt haben, ist die Schönheit des Rechts. Über die Schönheit der Künste, eines Menschen, der Natur können wir uns halbwegs einigen. Aber Recht und Gerechtigkeit sind auch schön, und sie haben ihre Poesie, wenn sie vollzogen werden".

-Heinrich Böll-

Aktuelle Rechtsprechung und Informationen

In diesem Bereich finden Sie wichtig Rechtsprechung sowie aktuelle Informationen.

Kategorie: Sozialrecht

Pauschale Einstufung der Dozenten und Lehrer als Selbständige nicht möglich

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob Lehrende – speziell Dozenten an Volkshochschulen – sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als selbstständig tätig einzustufen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 05.11.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R) klargestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und eine pauschale Einstufung als Selbstständige nicht möglich ist.

Rechte der Kinder gestärkt: nun zweistufige Auskunftspflicht beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2020 greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Bereichen, in denen Eltern einen möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihre erwachsenen Kinder geltend machen – insbesondere für die Kosten der Hilfe zur Pflege. Grundlegend für das neue System ist die gesetzliche Annahme, dass das Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes 100.000 Euro nicht überschreitet.

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Behörde forderte rund 15.000.- € zurück - zu Unrecht

Im Fall Verhandlung B 8 SO 1/24 R hat das BSG klargestellt, dass ein behördlicher Fehler – konkret das Versäumnis, in der EDV-Anwendung einen Haken zu entfernen – erhebliche Folgen für die Ermessensausübung und damit für den Rückforderungsverwaltungsakt haben kann. Die fehlerhafte Abwägung führte zur Aufhebung des Rückforderungsbescheids für den betroffenen Zeitraum, was die Notwendigkeit einer präzisen und umfassenden Berücksichtigung interner Abläufe in der Verwaltung unterstreicht.

Kategorie: Sozialrecht

Krankenversicherung muss Hilfsmittel bewilligen

Am 18. April 2024 stand in einem wegweisenden Verfahren vor dem Senat die Frage im Mittelpunkt, ob der gesetzlich krankenversicherte Kläger Anspruch auf ein motorunterstütztes Handkurbelrollstuhlzuggerät hat. Im Zentrum des Rechtsstreits – C. H. ./. AOK – ging es um die grundsätzliche Frage der Bedarfsdeckung im Rahmen des Behinderungsausgleichs durch die Krankenversicherung.

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