Wenn aus "unserer" Wohnung plötzlich "meine" Wohnung wird. Wer muss bei einer Trennung ausziehen?
Kommt es zur Trennung von Ehepaaren, so steht in der Regel die Frage im Raum: Wer zieht aus? Aus "unserer" Wohung wird oft ganz schnell "meine" Wohnung. Insbesondere dann, wenn es sich um das eigene Haus oder eine Eigentumswohung handelt. Aber muss immer automatisch der Ehegatte ausziehen, der nicht im Mietvertrag steht oder nicht auch Eigentümer ist?
Nein! Es gibt bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen, die zu berücksichtigen sind. Der Grundsatz besagt, dass keiner der Ehepartner den anderen zum Auszug aus der Ehewohnung zwingen kann, auch wenn einer von ihnen der Alleinmieter oder Alleineigentümer ist. Dies beruht darauf, dass jeder Ehepartner das gleiche Recht hat, in der Ehewohnung zu bleiben wie der andere. Selbst wenn die Trennung eingeleitet wurde oder beabsichtigt ist, bleibt die Wohnung weiterhin die Ehewohnung, da die Ehe rechtlich fortbesteht.
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Kategorie: Familienrecht