Das Adoptionsverfahren
Die Annahme als Kind (Adoption) begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Anzunehmenden, welches unabhängig von der genetischen Abstammung ist. Der Gesetzgeber hat die Adoption in den §§ 1741 ff. BGB geregelt. Eine Adoption hat nicht nur rechtlich schwerwiegende Folgen. Es erfolgt die Herauslösung eines Kindes aus seiner bisherigen familienrechtlichen Beziehung und das Einfügen in eine neue Familie. Wegen der hohen Bedeutung hat der Gesetzgeber an die Annahme als Kind eine Vielzahl von sachlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geknüpft.
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Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?
Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.
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Umgangsrecht des Samenspenders nach Adoption des Kindes
Wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar einen Kinderwunsch hat, dann stehen viele offene Fragen im Raum. Welchen rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind zu nehmen? Welche Samenbanken, Kinderwunschzentren oder Kinderwunschkliniken helfen homosexuelen Paaren weiter? Welche Samenbanken sind in Deutschland zugelassen? Was ist mit der Eintragung im Spendenregister? Einige Kliniken verlangen eine psychologische Begutachtung des Paares. Andere verlangen einen Beratungstermin bei einem Anwalt oder eine notarielle Beurkundung.
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Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).
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Habe ich Anspruch auf Unterhalt bei einer Trennung?
Oft stellen Paare nach einigen Jahren fest, dass es zwischen Ihnen keine Gemeinsamkeiten mehr gibt und sie sich auseinandergelebt haben. Dann ist eine Trennung meist unumgänglich. Für die Betroffenen stellt sich sodann die Frage, ob ein Anspruch auf Unterhalt besteht oder ob Unterhalt gezahlt werden muss. Um diese Frage beantworten zu können muss zunächst gefragt werden, ob das Paar verheiratet ist und ob es gemeinsame Kinder gibt.
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Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft
Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat im Beschluss vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19 entschieden, dass auch die ehemalige Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Kindern hat.
Die Beteiligten des familienrechtlichen Verfahrens waren durch eine Lebenspartnerschaft verbunden. Die verpartnerten Frauen hatte den gemeinsamen Wunsch, zusammen Kinder zu bekommen. Im Wege gemeinsam beschlossener Fremdinseminationen bekam die Kindesmutter zwei Söhne, die nach der Trennung der beiden Lebenspartnerinnen bei ihr verblieben. Nachdem zunächst Umgangskontakte zwischen den Kindern und der anderen Lebenspartnerin stattfanden, kam es zu Konflikten und zur Ablehnung des Umgangs durch die Kindesmutter.
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Adoption bei gleichgeschlechtlichen Ehen
Seit 2017 gibt es in Deutschland die Ehe für alle. Die Eheleute einer homosexuellen Ehe haben in vielen Bereichen die gleichen Rechte wie die Eheleute einer heterosexuellen Ehe. so wurden z.B. die steuerlichen und erbrechtlichen Regelungen angepasst. Eine wirklichen Gleichstellung entspricht dies aber nicht. Ist die Ehe von homosexuellen Paaren eine Ehe zweiter Klasse? Im Hinblick auf die Elternrechte muss diese Frage wohl leider noch mit "Ja" beantwortet werden. Denn es ist gegenwärtig noch so, dass eine Mutter ihr Kind adoptieren muss. Nämlich dann, wenn ein Kind in einer homosexuellen Ehe zur Welt kommt.
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Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht
Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
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