Sozialrecht

Jeder Mensch kommt mir dem Sozialrecht frühzeitig in Kontakt. Bereits die Kostenübernahme der Geburt durch die Krankenkasse stellt eine sozialrechtliche Leistung dar. Weiter geht es mit dem Elterngeld. Während der Ausbildung wird vielleicht BAföG benötigt. Im Arbeitsleben müssen die Beiträge für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung gezahlt werden. Es können Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle oder eine vollständige Erwerbsminderung drohen. Im weiteren Verlauf geht es um die Frage der Altersrente. Vielleicht wird auch eine Pflege notwenig. Siehe auch Seniorenrecht.

Das Sozialrecht ist extrem vielseitig und gehört mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten, was dadurch belegt ist, dass das Sozialgesetzbuch aus 12 Bänden besteht (SGB I-XII).

Ein weiterer Bestandteil sind die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Personen, die durch eine Gewalttat (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, häusliche Gewalt, Körperverletzung etc.) eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten. Anspruchsberechtigt sind Geschädigte und Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern). Ein Anspruch setzt voraus, dass eine Person durch einen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Angriff oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat. Eine Verurteilung ist nicht erforderlich.

Wir vertreten jegliche Rechte von Betroffenen, Angehörigen, Antragsteller und Leistungsberechtigten. Ebenso die Interessen der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Arbeitgeber, wenn es z.B. bei den Prüfungen durch Finanzamt oder Zoll (Scheinselbständigkeit, Statusfeststellungsverfahren) zu Unstimmigkeiten kommt.

Auch bei der Frage des Elternunterhalts und der ungedeckten Heimkosten stehen wir Ihnen zur Seite.

 

Das Sozialrecht wird meist durch das Sozialgesetzbuch geregelt. Die häufigsten Problemfelder im Sozialrecht sind:

- Krankenversicherungsrecht (Leistungs- und Beitragsrecht)
- Künstlersozialversicherung und Landwirtschaftliche Versicherung
- Ungedeckte Heimkosten
- Pflegeversicherungsrecht (Pflegegeld, -sachleistungen)
- Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung)
- Rentenversicherungsrecht (Rentenverlauf, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Altersrenten)
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
- Arbeitslosengeld (I und II/ Hartz IV)
- Arbeitsförderungsmaßnahmen
- staatliche Entschädigungszahlungen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Kinder- und Jugendhilferecht (Hilfe zur Erziehung, Pflegekinderrecht; auch Elterngeld)
- Anti-Diskriminierungsrecht (Gleichstellung behinderter Menschen)
- Opferentschädigung (Versorgungsleistungen)
- Sozialhilfe/Grundsicherung (Lebensunterhalt, Teilhabe, Pflege)
- Elternunterhalt
- Kurzarbeitergeld
- Statusfeststellungsverfahren
- Prüfung Scheinselbständigkeit
- Ausbildungsförderung (BAföG)

und angrenzenden Themen (z.B. Patientenverfügungen, Behindertentestamente). Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung, der Berufsunfähigkeits- und der Unfallversicherung.