Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es definiert die rechtlichen Verhältnisse der Ehe, der Lebenspartnerschaften und der Familie. Darüber hinaus enthält es die Regelungen zur Pflegschaft, rechtlichen Betreuung und Vormundschaft.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht, dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, dem Scheidungsrecht, dem Unterhaltsrecht, zum Zugewinnausgleich,  dem Versorgungsausgleich und dem Güterrecht. Inobhutnahmen durch das Jugendamt. Ebenso gibt es eine Vielzahl von Vertragsgestaltungen in der familienrechtlichen Praxis. Bei manchen Konstellationen ist auch das internationale Privat- und Verfahrensrecht von Bedeutung.  

Ein anderer wichtiger Bereich des Familienrecht ist der sog. Elternunterhalt. Diese Thematik wird dann akut, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile pflegebedürftig werden und eine Unterbringung im Pflegeheim notwenig wird. Wenn ungedeckte Heimkosten vorliegen, die von den Eltern nicht gedeckt werden können, wird schnell der Elternunterhalt geltend gemacht. Plötzlich stehen die Kinder vor der Frage, ob und wieviel sie für ihre Eltern zahlen müssen. Wie hoch ist das Schonvermögen? Müssen auch Schwiegertochter oder Schwiegersohn Auskünfte über ihre Vermögensverhältnisse erteilen?
Der Elternunterhalt ist eine Mischung aus dem Sozialrecht und dem Familienrecht. Denn der Anspruch der Eltern auf Unterhalt geht entweder Kraft Gesetz oder per Verwaltungsakt auf die Sozialhilfebehörde über. Die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes überprüft das Sozialgericht. Der Zahlungsanspruch wiederrum wird dann bei dem Zivilgericht geltend gemacht.

 

Die häufigsten Themen des Familienrechts sind:

- Elternunterhalt
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Pflegschaft
- Anträge nach dem Transsexuellengesetz
- Adopitonen
- rechtliche Betreuung
- Gütergemeinschaft
- Gütertrennung
- Ehevertrag
- Scheidung
- Zugewinnausgleich
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Trennungsjahr
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht
- Kindesherausgabe
- Unterhaltsrecht
- Trennungsunterhalt
- Regelung zur Nutzung der Ehewohnung
- Hausratsteilung
- Umgangsrecht
- Sukzessivadoption
- Stiefkindadoption
- Eheaufhebung
- Vormundschaft
- Inobhutnahme durch das Jugendamt
- Belästigung, Unterlassung
- Gewaltschutz
- Namensrecht
- Abstammung

Seniorenrecht

Das Seniorenrecht bildet kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es ist eine vielseitige Kombination aus dem Sozialrecht, dem Familienrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und dem Erbrecht. Dabei gilt es Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit dem Alter stehen. 

 

Die klassischen Altersfragen sind:

- Pflege durch Angehörige: Verträge mit Angehörigen aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Sicht 
- Heimunterbringung: Kosten und Haftung
- Betreuung
- Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Demenzen
- Elternunterhalt
- Woran ist bei einem Umzug ins Pflegeheim zu denken?
- Wann besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege?
- Verhinderungspflege
- Pflegestufe, Pflegegrade
- verarmter Schenker
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Ermittlung des Patientenwillens
- Schonvermögen
- Flexiblerer Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand durch Kombination von Arbeit und Altersrente
- Abschläge bei der Rente
- Arbeitgeber: Rentenempfänger weiterhin beschäftigen
- Testament
- Bestattungsrecht und -vorsorge
- Auflösung einer Erbengemeinschaft
- Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters
- Erbausschlagung
- Abbruch medizinischer Maßnahmen
- Taschengeld
- ungedeckte Heimkosten
- Ansprüche gegen Sozialhilfeträger
- SGB XII-Anspüche
- Heimvertrag: Kaution, Räumung, Tod

 

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