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Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen vor geschlechtsangleichender Behandlung

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R) entschieden, dass auch Personen, die sich im Rahmen einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau befinden und deren Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, einen Anspruch auf die Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben.

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Kategorie: Sozialrecht

Pauschale Einstufung der Dozenten und Lehrer als Selbständige nicht möglich

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob Lehrende – speziell Dozenten an Volkshochschulen – sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als selbstständig tätig einzustufen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 05.11.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R) klargestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und eine pauschale Einstufung als Selbstständige nicht möglich ist.

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Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Rechte der Kinder gestärkt: nun zweistufige Auskunftspflicht beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2020 greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Bereichen, in denen Eltern einen möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihre erwachsenen Kinder geltend machen – insbesondere für die Kosten der Hilfe zur Pflege. Grundlegend für das neue System ist die gesetzliche Annahme, dass das Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Vermutung dient als Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass Erhebungen der finanziellen Leistungsfähigkeit nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen.

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Behörde forderte rund 15.000.- € zurück - zu Unrecht

Im Fall Verhandlung B 8 SO 1/24 R hat das BSG klargestellt, dass ein behördlicher Fehler – konkret das Versäumnis, in der EDV-Anwendung einen Haken zu entfernen – erhebliche Folgen für die Ermessensausübung und damit für den Rückforderungsverwaltungsakt haben kann. Die fehlerhafte Abwägung führte zur Aufhebung des Rückforderungsbescheids für den betroffenen Zeitraum, was die Notwendigkeit einer präzisen und umfassenden Berücksichtigung interner Abläufe in der Verwaltung unterstreicht.

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Kategorie: Sozialrecht

Krankenversicherung muss Hilfsmittel bewilligen

Am 18. April 2024 stand in einem wegweisenden Verfahren vor dem Senat die Frage im Mittelpunkt, ob der gesetzlich krankenversicherte Kläger Anspruch auf ein motorunterstütztes Handkurbelrollstuhlzuggerät hat. Im Zentrum des Rechtsstreits – C. H. ./. AOK – ging es um die grundsätzliche Frage der Bedarfsdeckung im Rahmen des Behinderungsausgleichs durch die Krankenversicherung.

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Die Frage des Kausalzusammenhangs zwischen mRNA-Impfung und Venenthrombose

Die Covid-19-Impfkampagne hat weltweit zu intensiven Diskussionen über Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen geführt. Ein besonders sensibles Thema ist dabei der Zusammenhang zwischen Impfungen und thrombotischen Ereignissen. Ein aktueller Fall aus dem Freistaat Bayern veranschaulicht die juristischen Herausforderungen: Der Kläger machte nach einer Impfung mit Comirnaty (Biontech/Pfizer) einen Impfschaden geltend, der in Form einer Unterschenkelvenenthrombose diagnostiziert wurde. Dieser Fall bietet Anlass, die rechtlichen Maßstäbe und die evidenzbasierte medizinische Bewertung bei der Anerkennung von Impfschäden zu erörtern.

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Kategorie: Mietrecht

Bezahlung der Mietrückstände hat nur Auswirkungen auf die fristlose Kündigung

Am 23. Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (Az. VIII ZR 106/23) erneut wichtige Klarstellungen zum Umgang mit Mietrückständen und den daraus resultierenden Kündigungsrechten getroffen. Dabei wird klargestellt, dass ein Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der gesetzlich eingeräumten Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB lediglich Auswirkungen auf eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat, während das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unberührt bleibt.

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Kategorie: Sozialrecht

Änderungen der Verhältnisse nach Erlass des Statusbescheides

Statusentscheidungen von Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB V, der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 7a SGB IV oder der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV sind rechtlich gleichwertig und stellen Verwaltungsakte dar. Ein Statusfeststellungsbescheid ist dabei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da er den sozialversicherungsrechtlichen Status festlegt. Solange die Verhältnisse, die bei der Bescheiderteilung vorlagen, unverändert bleiben, bleibt der Bescheid in Kraft und entfaltet weiterhin Rechtswirkung. Es besteht Vertrauensschutz für den Bescheidadressaten, solange die ursprünglichen Bedingungen unverändert sind.

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