Kategorie: Sozialrecht

Das selbstgenutze Eigenheim und die Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 16. November 2022 (Az.: L 4 AS 224/19) entschieden, dass bei selbstgenutzten Eigenheimen auch die Finanzierungskosten – wie die Schuldzinsen für ein Darlehen sowie andere von der finanzierenden Bank erhobene Gebühren – zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) gehören. Dies betrifft allerdings nur Kosten, die unvermeidbar sind, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren, nicht aber Gebühren, die aufgrund von verspäteter Ratenzahlung anfallen. Zudem wurde klargestellt, dass ein Bezieher einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit, der nicht erwerbstätig ist, keinen Anspruch auf den Erwerbstätigenfreibetrag hat. Allerdings können notwendige Ausgaben, wie die Mitgliedsbeiträge zu einer Gewerkschaft, vom Einkommen abgezogen werden. Tilgungsleistungen für Darlehen sind hingegen nur in Ausnahmefällen von den Grundsicherungsleistungen zu übernehmen, etwa wenn ohne diese Übernahme die Gefahr eines Wohnungsverlusts besteht.

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Kategorie: Sozialrecht

Das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen

In einem Urteil vom 20. April 2023 (Az.: L 11 AS 221/22) entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, dass das Verschweigen von Kapitallebensversicherungen erhebliche Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen durch das Jobcenter nach sich ziehen kann – selbst wenn der Rückforderungsbetrag den Wert der Versicherungen übersteigt.

Der Fall betraf eine 1958 geborene Frau aus dem Landkreis Celle, die seit 2013 Grundsicherung bezog. In ihren Anträgen verschwieg sie zwei Kapitallebensversicherungen im Gesamtwert von etwa 13.500 Euro.

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Kategorie: Sozialrecht

Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeld in Kraft

Seit dem 01.01.2023 gibt es kein Hartz 4 und kein Arbeitslosengeld II mehr, sondern das Bürgergeld. Das Ziel der Reform soll die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt sein. Änderungen gibt es beim Regelbedarf, dem Schonvermögen und der Eingliederungsvereinbarung. Ebenso gibt es eine Karenzzeit. Die genauen Änderungen möchten wir Ihnen zusammenfassend darstellen.

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