Kostenübernahme Psychotherapie, das massive Problem der gesetzlich Versicherten
Genau 33,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland weisen aufs Jahr gerechnet eine oder mehrere klinisch bedeutsame psychische Störungen auf. Die höchsten Prävalenzen treten überraschenderweise bei jungen Leuten auf. Frauen sind von psychischen Erkrankungen geringfügig mehr betroffen als Männer. Dies entsprich fast 18 Millionen Betroffenen. Die bestehende Corona-Pandemie sind damit noch nicht erfasst. Weniger als ein Drittel dieser Betroffenen lassen sich ärztlich oder therapeutisch begleiten. Obwohl sich nur etwa 2,5 Millionen gesetzlich Versicherte behandeln lassen, besteht ein massiver Mangel an Therapieplätzen.
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Krankenkasse stellt die Zahlung von Krankengeld trotz Krankschreibung ein. Was ist zu tun?
Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso unerwarteter trifft es es die Versicherten, wenn die Krankenkasse plötzlich ankündigt, die Krankengeldzahlung einzustellen. Mit der Begründung, dass eine Arbeitsfähigkeit gegeben sei. Was ist zu tun?
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Ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis ist abhängig beschäftigt
Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens eines Fahrlehrers: Er gilt als abhängig beschäftigt. Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, sind abhängig beschäftigt. Dies gilt auch, wenn sie eigene Fahrzeuge einsetzen und deren Betriebskosten selbst tragen. So entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 06.05.2020. Die Umstände, dass der klagende Fahrlehrer eigene Fahrschulfahrzeuge genutzt, deren Betriebskosten selbst übernommen und daher ein erhebliches unternehmerisches Risiko getragen habe, führen nicht zu einer Selbständigkeit. Er ist bei der Fahrschule abhängig beschäftigt gewesen.
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Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.
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Krankengeldbezug: Krankenkasse macht per Anruf Druck
Immer häufiger berichten erkrankte Versicherte, dass sie einen Anruf von ihrer Krankenkasse erhalten. Nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch besteht. Häufiger erfolgt dann ein Anruf von der eigenen Krankenversicherung, der unangenehme Fragen aufwirft. Es wird z.B. nach gefragt, warum man denn krank ist oder wann man denkt, wieder arbeiten zu können. Auch wird gerne geraten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen oder einen Rentenantrag zu stellen. Diese Anrufe sollten deutlich unterbunden werden.
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Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG zulässig?
Der zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage der formellen Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung befasst. Bei dem anhängigen Rechtsstreit ging der Kläger gegen Beitragserhöhungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013 vor, die sein privater Krankenversicherer auf der Grundlage von § 203 Abs. 2 VVG vorgenommen hatte. Als Begründung trug er vor, dass die von der Beklagten nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (hier noch § 12b VAG a.F.) notwenige Unabhängigkeit des bestellten Treuhänders, der gemäß § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG der Prämienerhöhung zugestimmt hatte, fehle. Die Vorinstanzen hatten die Unwirksamkeit der Anpassungen festgestellt und die Beklagte auch zur Rückzahlung der vom Kläger zunächst gezahlten Erhöhungsbeträge verurteilt.
BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17
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Ungerechtfertigte Leibesvisitation gilt als Arbeitsunfall
Eine polizeilich veranlasste Maßnahme unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie aufgrund einer beruflichen Tätigkeit erfolgt.
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Kinderschrei in das Ohr einer Erzieherin - kein Arbeitsunfall
Eine Erzieherin gibt an, Ohrgeräusche zu haben, da ihr ein Kind in das Ohr geschrien habe. Kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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