Schwiegervater hilft bei Renovierung und verunfallt: kein Arbeitsunfall
Ein 51-jähriger Mann erlitt bei Renovierungsarbeiten in dem Haus seines Schwiegersohnes einen Unfall. Er beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Dagegen richtete sich die Klage, die vom Sozialgerichts Düsseldorf am 30.05.2023 abgewiesen wurde.
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Kategorie: Sozialrecht