Krankenversicherung muss Hilfsmittel bewilligen
Am 18. April 2024 stand in einem wegweisenden Verfahren vor dem Senat die Frage im Mittelpunkt, ob der gesetzlich krankenversicherte Kläger Anspruch auf ein motorunterstütztes Handkurbelrollstuhlzuggerät hat. Im Zentrum des Rechtsstreits – C. H. ./. AOK – ging es um die grundsätzliche Frage der Bedarfsdeckung im Rahmen des Behinderungsausgleichs durch die Krankenversicherung.
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Kategorie: Sozialrecht