Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Medikament Tadalafil gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse
Mit Urteil vom 27. August 2025 hat das Sozialgericht Gießen (Az. S 11 KR 35/25) entschieden, dass die Kosten für das Potenzmittel Tadalafil nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Ein Kläger verlangte die Erstattung von 52,43 € für das Arzneimittel Tadalafil, das ihm nach einer Prostataoperation verschrieben worden war. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme ab und verwies darauf, dass es sich um ein nicht erstattungsfähiges Präparat handle.
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