Drastische Gewichtsreduzierung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung
Drastische Gewichtsabnahme führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
Nach einer adipositas-chirurgischen Operation und erheblicher Gewichtsreduktion kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf hautstraffende Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Dies gilt bei überschüssigen Hautfalten nur dann, wenn schwerwiegende Hautprobleme oder eine erhebliche Entstellung vorliegen.
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Kategorie: Sozialrecht