Rückforderung von Arbeitslosengeld I kann bei Unterschreitung des Existenzminimums unbillig sein
Das Sozialgericht Duisburg hat per Gerichtsbeschluss vom 22.07.2021 (Az.: S 16 AL 53/18) entschieden, dass die Einziehung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Arbeitslosengeld I sachlich unbillig sein kann, wenn der Leistungsbezieher dadurch im Bewilligungszeitraum unter das Existenzminimum fällt. Das Gericht machte deutlich, dass es nicht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entspricht, dass derjenige, der sich um die Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, hierfür auch noch bestraft werden soll.
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Kurzarbeit: Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine sozialrechtliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Leistung nach dem SGB III kann beantragt und gewährt werden, wenn ein unvermeidbarer, vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Neben diesem Grund muss weiter zu erwarten sein, dass durch die Kurzarbeit die Arbeitsplätze zukünftig erhalten werden und somit eine Arbeitslosigkeit verhindert werden kann.
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Auswirkungen der "unwiderruflichen Freistellung" auf das Arbeitslosengeld
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist komplex. Arbeitnehmer sollten bei der Vereinbarung von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen Vorsicht walten lassen, wenn es um die Vereinbarung einer unwiderruflichen Freistellung geht. Eine solche Vereinbarung kann massive Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes haben.
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