Wann endet für Selbständige die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung?
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2023, Az.: S 15 AL 135/22 - nicht rechtskräftig
Die Klägerin hatte seit 2007 den Antrag gestellt, als Selbständige in der Arbeitslosenversicherung versichert zu sein. Im Dezember 2020 erreichte sie das Alter von 65 Jahren. Die Agentur für Arbeit legte fest, dass Beiträge bis einschließlich September 2021 zu entrichten sind, da das Renteneintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre und 9 Monate angehoben wurde und das Versicherungsverhältnis erst zu diesem Zeitpunkt endet. Mit ihrer Klage verfolgt die Klägerin die Aufhebung und Erstattung der Beiträge für den Zeitraum von Januar bis September 2021. Sie argumentiert, dass sie am 1. Januar 2021 das maßgebliche Lebensjahr für den Renteneintritt (65 Jahre) erreicht hatte.
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Kategorie: Sozialrecht