Kategorie: Sozialrecht

Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az.: L 2 U 78/21) entschieden, dass ein Meniskusschaden, der bei einem ehemaligen Profifußballer auftrat, als Berufskrankheit anerkannt wird. Der Kläger, ein ehemaliger Spieler des 1. FC Kaiserslautern und der Eintracht Frankfurt, forderte die Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit gemäß der Nummer 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Laut dieser Regelung können Meniskusschäden anerkannt werden, wenn sie durch langjährige oder häufig wiederkehrende, überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten im Kniebereich verursacht werden.

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Kategorie: Sozialrecht

Die psychischen Schäden begründen keine Haftung der Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: L 21 U 231/19) entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die ein Leichenumbetter geltend gemacht hatte, nicht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Der Kläger, der von 1993 bis 2005 für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. tätig war, forderte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er aufgrund seiner Arbeit psychische Schäden erlitten habe. Zu seinen Aufgaben gehörten die Exhumierung und Identifizierung von Opfern der Weltkriege und der Jugoslawienkriege.

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Schwiegervater hilft bei Renovierung und verunfallt: kein Arbeitsunfall

Ein 51-jähriger Mann erlitt bei Renovierungsarbeiten in dem Haus seines Schwiegersohnes einen Unfall. Er beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Dagegen richtete sich die Klage, die vom Sozialgerichts Düsseldorf am 30.05.2023 abgewiesen wurde.

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Unfall auf dem Weg zum Kaffeeautomaten - die Unfallversicherung greift

Gemäß einem kürzlich veröffentlichten Urteil des 3. Senats des Hessischen Landessozialgerichts sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, solange sie einer betriebsbezogenen Tätigkeit nachgehen. Das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, fällt grundsätzlich unter den Versicherungsschutz, im Gegensatz zur Nahrungsaufnahme, die dem privaten Lebensbereich zuzuordnen ist. In diesem Kontext wurde entschieden, dass Verletzungen, die auf dem Weg zum Getränkeautomaten entstehen, als Arbeitsunfall anerkannt werden müssen. Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, Urteil vom 07.02.2023, Az.: L 3 U 202/21

 

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Kategorie: Sozialrecht

EHEC-Infektion kein Arbeitsunfall


Eine 1968 geborene Versicherte erkrankte im Mai 2011 an einer EHEC-Infektion und musste in der Folge intensivpflichtig stationär behandelt werden. Der EHEC-Erreger war mit hoher Wahrscheinlichkeit über aus Ägypten bezogenen Bockshornkleesamen nach Deutschland in einen Gartenbetrieb gelangt. Die Sprossen wurden auch an die Kantine des Betriebs geliefert, in welchem die versicherte Frau aus Frankfurt am Main als Wirtschaftsprüferin beschäftigt ist. Die Versicherten beantragte die Anerkennung als Arbeitsunfall.

Eine Infektion mit einem Erreger, die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führt, stellt einen Unfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Die Erkrankung ist jedoch nur dann als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn sich die Infektion bei einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Bei einer Versicherten, die sich mit dem EHEC-Erreger infiziert hat, ist dies nicht mit dem erforderlichen Vollbeweis nachgewiesen. Eine Infektion bei der Nahrungsaufnahme begründe keinen Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, für die kein Unfallversicherungsschutz bestehe. Dies entschied am 26.01.2021 der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts, Az.: L 3 U 131/18.

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Bahnmitarbeiter wird Zeuge eines Suizids am Bahnhof. Die Unfallversicherung greift.

Unfallversicherung muss PTBS als Unfallfolge anerkennen.

Ein 52-jähriger Kundendienstmitarbeiter der Deutschen Bahn AG erteilte am Bahnsteig im Düsseldorfer Hauptbahnhof einem Mann Auskunft, der sich nach einem Zug erkundigte. Der Mann stieg jedoch nicht in den Zug ein, sondern rannte los. Nachdem der angefahrene Zug gestoppt hatte, fand der Mitarbeiter den zweigeteilten Leichnam.

Nach einer kurzen Arbeitsunfähigkeit übte der Mitarbeiter seine Tätigkeit zunächst weiter aus, litt aber an Flash-backs, Albträumen und Schlafstörungen. Die ihn später behandelnden Fachärzte und Psychotherapeuten diagnostizierten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Der mittlerweile voll erwerbsgeminderte Versicherte aus dem Wetteraukreis beantragte gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn die Anerkennung als Arbeitsunfall.

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Der Betriebsweg zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Zurücklegung eines Betriebswegs zur Durchführung eines freiwilligen Corona-Schnelltests durch den Betriebsarzt steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Klägerin hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall. So urteilte das Sozialgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 25.03.2022, Az.: S 10 U 108/21.

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Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice

Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.

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