Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az.: L 2 U 78/21) entschieden, dass ein Meniskusschaden, der bei einem ehemaligen Profifußballer auftrat, als Berufskrankheit anerkannt wird. Der Kläger, ein ehemaliger Spieler des 1. FC Kaiserslautern und der Eintracht Frankfurt, forderte die Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit gemäß der Nummer 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Laut dieser Regelung können Meniskusschäden anerkannt werden, wenn sie durch langjährige oder häufig wiederkehrende, überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten im Kniebereich verursacht werden.
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Kategorie: Sozialrecht