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Versicherte haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Medikament Tadalafil gegenüber ihrer gesetzlichen Krankenkasse

Mit Urteil vom 27. August 2025 hat das Sozialgericht Gießen (Az. S 11 KR 35/25) entschieden, dass die Kosten für das Potenzmittel Tadalafil nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Ein Kläger verlangte die Erstattung von 52,43 € für das Arzneimittel Tadalafil, das ihm nach einer Prostataoperation verschrieben worden war. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme ab und verwies darauf, dass es sich um ein nicht erstattungsfähiges Präparat handle.

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Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen Kosten für stationäre Behandlung bei schwerer Borderline-Erkrankung tragen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 2. April 2025 (Az.: B 1 KR 31/23 R) entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung übernehmen muss, wenn diese medizinisch notwendig ist – auch wenn Teile der Therapie außerhalb des Krankenhauses stattfinden.

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Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen vor geschlechtsangleichender Behandlung

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R) entschieden, dass auch Personen, die sich im Rahmen einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau befinden und deren Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, einen Anspruch auf die Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben.

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Kategorie: Sozialrecht

Pauschale Einstufung der Dozenten und Lehrer als Selbständige nicht möglich

Dieser Artikel befasst sich mit der Frage, ob Lehrende – speziell Dozenten an Volkshochschulen – sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als selbstständig tätig einzustufen sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 05.11.2024 (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R) klargestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und eine pauschale Einstufung als Selbstständige nicht möglich ist.

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Kategorie: Sozialrecht

Krankenversicherung muss Hilfsmittel bewilligen

Am 18. April 2024 stand in einem wegweisenden Verfahren vor dem Senat die Frage im Mittelpunkt, ob der gesetzlich krankenversicherte Kläger Anspruch auf ein motorunterstütztes Handkurbelrollstuhlzuggerät hat. Im Zentrum des Rechtsstreits – C. H. ./. AOK – ging es um die grundsätzliche Frage der Bedarfsdeckung im Rahmen des Behinderungsausgleichs durch die Krankenversicherung.

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Kategorie: Sozialrecht

Änderungen der Verhältnisse nach Erlass des Statusbescheides

Statusentscheidungen von Krankenkassen nach § 28h Abs. 2 SGB V, der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) nach § 7a SGB IV oder der DRV im Rahmen der Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 SGB IV sind rechtlich gleichwertig und stellen Verwaltungsakte dar. Ein Statusfeststellungsbescheid ist dabei ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, da er den sozialversicherungsrechtlichen Status festlegt. Solange die Verhältnisse, die bei der Bescheiderteilung vorlagen, unverändert bleiben, bleibt der Bescheid in Kraft und entfaltet weiterhin Rechtswirkung. Es besteht Vertrauensschutz für den Bescheidadressaten, solange die ursprünglichen Bedingungen unverändert sind.

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Kategorie: Sozialrecht

Drastische Gewichtsreduzierung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung

Drastische Gewichtsabnahme führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Hautstraffung. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

Nach einer adipositas-chirurgischen Operation und erheblicher Gewichtsreduktion kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf hautstraffende Operationen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt. Dies gilt bei überschüssigen Hautfalten nur dann, wenn schwerwiegende Hautprobleme oder eine erhebliche Entstellung vorliegen.

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Kategorie: Sozialrecht

Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhalten keine höhere Rente

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2024, Az. L 2 R 36/23: Arbeitgeberbeiträge von berufstätigen Rentnern beeinflussen Rentenhöhe nicht

Das Hessische Landessozialgericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeberbeiträge, die von berufstätigen Rentnern gezahlt werden, sich nicht rentenerhöhend auswirken. In einem aktuellen Urteil wies der 2. Senat darauf hin, dass dies auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.

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