Kategorie: Kanzlei

Wir wünschen fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Wir wünschen allen Mandanten auf diesem Weg fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bedanken möchten wir uns, für das in uns gesetzte Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und die zahlreichen netten Worte und Gespräche. Bleiben Sie gesund, optimistisch und immer menschlich. Wir freuen uns auf das kommende Jahr und die Zeit mit Ihnen.

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Kategorie: Sozialrecht

Bundessozialgericht stärkt Unfallschutz von Versicherten im Homeoffice

Das Bundessozialgericht stärkt mit seiner Entscheidung vom 08.12.2021 die Rechte von Versicherten im Homeoffice. Ein Beschäftigter hatte gegen die gesetzliche Unfallversicherung geklagte, da er im Homeoffice einen Sturz erlitten hatte. Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro. Er bevorzugte den Arbeitsbeginn ohne vorheriges Frühstück.

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Kategorie: Sozialrecht

Krankenkasse müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei homosexuellen Paaren nicht tragen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur verpflichtet die Kosten einer medizinischen Maßnahme zur Herbeiführen einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. 1 Nr. 4 SGB V zu tragen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Sonst handelt es ich nicht um eine Krankenbehandlung und damit nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. So entscheid das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 10.11.2021, Az.: B 1 KR 7/21 R.

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Kategorie: Familienrecht

Das Adoptionsverfahren

Die Annahme als Kind (Adoption) begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Anzunehmenden, welches unabhängig von der genetischen Abstammung ist. Der Gesetzgeber hat die Adoption in den §§ 1741 ff. BGB geregelt. Eine Adoption hat nicht nur rechtlich schwerwiegende Folgen. Es erfolgt die Herauslösung eines Kindes aus seiner bisherigen familienrechtlichen Beziehung und das Einfügen in eine neue Familie. Wegen der hohen Bedeutung hat der Gesetzgeber an die Annahme als Kind eine Vielzahl von sachlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geknüpft.

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Kategorie: Familienrecht

Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?

Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.

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Kategorie: Familienrecht

Umgangsrecht des Samenspenders nach Adoption des Kindes

Wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar einen Kinderwunsch hat, dann stehen viele offene Fragen im Raum. Welchen rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind zu nehmen? Welche Samenbanken, Kinderwunschzentren oder Kinderwunschkliniken helfen homosexuelen Paaren weiter? Welche Samenbanken sind in Deutschland zugelassen? Was ist mit der Eintragung im Spendenregister? Einige Kliniken verlangen eine psychologische Begutachtung des Paares. Andere verlangen einen Beratungstermin bei einem Anwalt oder eine notarielle Beurkundung.

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Kategorie: Sozialrecht

Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?

Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso härter trifft es die Versicherten, wenn sie plötzlich von ihrer Krankenversicherung die Aufforderung erhalten, einen Reha Antrag (Antrag auf Leistung zur Teilhabe; Rehabilitationsantrag) zu stellen. Darf die Krankenversicherung das?

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Kategorie: Sozialrecht

Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.

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