Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?

Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?

Verlust des Krankengeldes droht

 

Sie haben die Aufforderung von Ihrer Krankenkasse erhalten, bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen? Sie wissen nicht, ob Sie die Krankenkasse dazu zwingen kann einen Reha Antrag zu stellen? Ihnen wird für die Antragstellung eine Frist von 10 Wochen gesetzt und angedroht, dass Ihnen sonst kein Krankengeld mehr gezahlt wird? Ist eine solche Aufforderung rechtmäßig oder kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?

Vermehrt zeigt sich, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nach einigen Wochen überprüfen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, die Krankengeldzahlungen einzustellen. Die Zahlung von 78 Wochen Krankengeld stellt für die Krankenversicherung eine wirtschaftliche Belastung dar. Eine Möglichkeit besteht darin, den Versicherten dazu aufzufordern, den Antrag auf Teilhabe (Reha Antrag) zu stellen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Versicherten dazu aufzufordern, bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dadurch kann der Krankengeldbezug begrenzt oder frühzeitig beendet werden.

VORSICHT: Ein Reha Antrag kann von der Deutschen Rentenversicherung gleichzeitig als ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet werden!

Wenn weder eine Rehabilitationsmaßnahme noch die Erwerbsminderungsrente für den Versicherten in Frage kommt, dann muss der Aufforderung der Krankenversicherung entgegengetreten werden. Dies mit dem Rechtsmittel des Widerspruchs.

Generell ist eine Rehabilitationsmaßnahme der Deutschen Rentenversicherung als sinnvoll zu erachten. Diese soll dazu dienen, die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu erhalten und ihn wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Es liegt im Ermessen der Krankenversicherung, ob ein Versicherter dazu aufgefordert wird, einen Reha Antrag zu stellen. Die Krankenversicherung muss gegenüber dem Versicherten darlegen, warum die Aufforderung erfolgt. Welche Rechtsfolgen drohen, wenn der Aufforderung nicht Folge geleistet wird und welche Fristen gelten. Die Krankenversicherung muss belegen, warum sie die Erwerbsfähigkeit eines arbeitsunfähigen Versicherten als gefährdet oder gemindert ansieht. Dazu ist in der Regel ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) notwenig.

Die Erwerbsminderung ist gefährdet, wenn ohne die Leistungen zur Teilhabe innerhalb von 3 Jahren mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist. Bereits gemindert ist die Erwerbsfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich eingeschränkt ist und länger andauert (mehr als 6 Monate).

Die Krankenversicherung setzt eine Frist von 10 Wochen. Wenn innerhalb dieser Frist der Antrag auf Teilhabe nicht bei der Deutschen Rentenversicherung erfolgt, dann droht der Verlust des Krankengeldanspruchs.

Gegen die Aufforderung der Krankenversicherung kann Rechtsmittel eingelegt werden. Das die Krankenkasse per Bescheid auffordert, ist dies der Widerspruch. Im sog. Widerspruchsverfahren können sodann zahlreiche Gründe vorgetragen werden, warum von dem Reha Antrag abzusehen ist.

 

Expertentipp

Wenn Sie mit einer Entscheidung einer Behörde oder einer Krankenkasse nicht einverstanden sind, so legen Sie zwingend Widerspruch ein. Nur so sichern Sie Ihre Rechtsposition.

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde.

Fehlt bei dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.

Es ist Sorge dafür zu tragen, dass der Widerspruch fristgerecht bei der Behörde eingeht. Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang bei der Behörde auch belegen können. Wenn Sie Ihren Widerspruch mit der Post schicken, sollten Sie dies per Einschreiben tun. Falls Sie Ihr Widerspruchsschreiben persönlich bei der Behörde abgeben, lassen Sie sich den Empfang quittieren. Bei einem zur Niederschrift der Behörde eingelegten Widerspruch lassen Sie sich eine Kopie der Niederschrift geben.

Ebenso sieht das Gesetz vor, dass Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben können. Dies gilt aber nur, wenn die Ausgangsbehörde dafür einen Zugang eröffnet. Außerdem müssen Sie bei der Einlegung des Widerspruchs die speziellen Vorschriften über die elektronische Kommunikation mit Behörden beachten.

Eine einfache E-Mail genügt nicht der Schriftform!

Ein Muster für einen Widerspruch finden Sie in unserem Download-Bereich.

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Diesen Artikel Teilen:

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

In dieser Übersicht können Sie einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name VG Wort
Technischer Name vg-wort
Anbieter VG Wort
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://www.vgwort.de/datenschutz.html
Zweck Das Cookie der VG Wort hilft die Kopierwahrscheinlichkeit unserer Texte zu ermitteln und stellt die Vergütung von gesetzlichen Ansprüchen von Autoren und Verlagen sicher. IP-Adressen werden nur in anonymisierter Form verarbeitet.
Erlaubt
Gruppe
Name
Technischer Name
Anbieter
Ablauf in Tagen
Datenschutz
Zweck
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gl_UA_63822172_1
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Website Analyse nach Benutzerdaten (Analyse der Besucher)
Erlaubt
Name Google Maps
Technischer Name gtag_map
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 7
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Anzeige einer Google Maps Karte
Erlaubt
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt