Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die Ermittlung des Pflegegrades nach § 15 SGB XI

Zum 1. Januar 2017 sind im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes die neuen Pflegegrade 1 bis 5 eingeführt worden, welche die bisherigen Pflegestufen 1 bis 3 (bis 31.12.2016) ersetzen.

Das geänderte Gesetz soll vor allem den Pflegebedarf von Demenzkranken, geistig Behinderten und psychisch Kranken besser erfassen und abdecken. Deshalb basieren die Einstufungen der Pflegebedürftigkeit darauf, wie selbstständig Betroffene in ihrem Alltag noch sind – und nicht mehr nur auf den körperlichen Einschränkungen der Pflegebedürftigen.

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Kategorie: Familienrecht

Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht

Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V

Laut § 27 SGB V ist die Linderung von Krankheitsbeschwerden Teil der Krankenbehandlung. Die Beschwerden eines schwerstkranken Patienten bzw. eines Sterbenden sind meist auf eine Krankheit zurückzuführen. Das ärztliche Handeln steht im Vordergrund. Es ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Palliativversorgung, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie in der allgemeinen Krankenhausbehandlung erfolgt und von einer spezialisierten Versorgung für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf, die auf Palliativstationen in Krankenhäusern oder durch spezialisierte Leistungserbringer in der häuslichen Umgebung erbracht wird.

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Kategorie: Seniorenrecht, Sozialrecht

Krankenhausverkürzungspflege und Krankenhausvermeidungspflege

§ 11 Abs. 1 Nr. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Leistungen zur Behandlung einer Krankheit haben. Zu diesem Leistungsanspruch gehört auch ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP). Dieser Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt. § 37 Abs. 1 SGB V benennt den Anspruch auf die häusliche Krankenpflege, wenn diese zur Vermeidung oder zur Verkürzung einer Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Hier spricht man von der sogenannten Krankenhausvermeidungspflege bzw. der sogenannten Krankenhausverkürzungspflege.

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Kategorie: Familienrecht

Eheliches Umgangsrecht: Corona rechfertigt keine Abweichung vom gerichtlich geregelten Umgang

Das OLG Frankfurt am Main stellt in seiner Pressemitteilung Nr. 63/2020 vom 20.08.2020 klar, dass ein Elternteil vom gerichtlich geregelten Umgang nicht einseitig wegen der Corona-Pandemie abweichen darf. Ursprung der Pressemitteilung ist die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 08.07.2020, Az.: 1 WF 102/20. Das Familiengericht hatte den regelmäßigen Umgang des Vaters mit dem 10-jährigen Kind per Beschluss geregelt. Zugunsten des Vaters bestand ein regelmäßiger Wochenendumgang sowie ein Ferienumgang mit dem bei der Mutter wohnenden Kind. Zu Beginn der Corona Pandemie im März 2020 teilte die Kindsmutter dem Vater mit, dass sie den direkten Umgang mit dem Kind untersage, da die Großeltern des Kindes gemeinsam mit ihr in einem Haus leben. Die Großeltern gehören zur Risikogruppe. der Vater könne das Kind über den Balkon sehen und mit ihm telefonieren. Das OLG Frankfurt am Main teilte die der Kindsmutter nicht.

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Kategorie: Familienrecht

Wegfall des Trennungsunterhaltsanspruchs bei dem Vorliegen einer neuen Lebensgemeinschaft

Erfolgt die Trennung der Ehegattten, so besteht ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wird dieser verwirkt, wenn von dem unterhaltsberchtigten Ehegatten eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen wird? Generell kann wegen grober Unbilligkeit eine Beschränkung oder sogar vollständige Versagung des Trennungsunterhaltsanspruchs erfolgen. Dies kommt dann in Betracht, wenn die neue Lebensgemeinschaft verfestigt ist. Die Familiengerichte gehen davon aus, dass eine Lebensgemeinschaft erst nach zwei bis drei Jahren verfestigt ist. Bis dahin bleibt der Trennungsunterhaltsanspruch bestehen. Das OLG Brandenburg entschied nun am 22.06.2020 (Az.: 9 UF 254/19), dass eine neue Partnerschaft, die nicht durch das Zusammenleben und gemeinsamte Wirtschaften geprägt ist, nicht nach zwei oder drei Jahren verfestigt ist, sondern erst nach fünf Jahren.

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Kategorie: Familienrecht, Seniorenrecht, Sozialrecht

Führt das Angehörigenentlastungsgesetz dazu, dass mehr Eltern ins Pflegeheim kommen?

Das neue Angehörigenentlastungsgesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten und reformiert daher den kompletten Elternunterhalt. Führt dies in der Praxis nun dazu, dass mehr Eltern in ein Pflegeheim kommen? Die Frage ist berechtigt, denn zuvor gab es keine feste Einkommensgrenze, die bestimmt hat, ob die Kinder für die Eltern Elternunterhalt zahlen müssen. Die Elternunterhaltsberechnung wurde in individueller Form durchgeführt. Die Lebensverhältnisse des Kindes waren dabei entscheidend. Oft war erst nach einer anwaltlichen Berechnung klar, ob eine Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht oder nicht.  

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Kategorie: Sozialrecht

Merkzeichen RF wirklich nur dann, wenn man dauerhaft "ans Haus" gebunden ist?

Im Schwerbehindertenrecht gibt es neben den doch bekannteren Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, und Gl noch das Merkzeichen 'RF' - (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) bzw. ab dem 1. Januar 2013 die Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht. Anspruchsgrundlage für die Feststellung ist § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Nach § 69 Abs. 4 SGB IX stellt die zuständige Behörde neben einer Behinderung auch gesundheitliche Merkmale fest, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sind. Hierzu gehören auch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

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