Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

Umgang mit den Kindern nach Auflösung der Lebenspartnerschaft

Lebenspartnerschaft: regelmäßiger Umgang mit den Kindern

 

Der 2. Familiensenat des OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Lebenspartnerin ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit den Söhnen hat. Dass sie für beide Kinder eine enge Bezugsperson darstelle, sei im Rahmen eines Zusammentreffens der Lebenspartnerin und der Kinder bei Gericht deutlich erkennbar gewesen. Überdies habe sie durch die Betreuung der Kinder tatsächliche Verantwortung für sie übernommen. Der Umgang diene auch dem Kindeswohl, da er die Bindung zu der Lebenspartnerin erhalte und den Kindern zudem ermögliche, im Sinne einer Identitätsfindung Klarheit über ihre Familienverhältnisse sowie über ihre eigene Herkunft und Entstehung zu erlangen, an der die Lebenspartnerin maßgeblich beteiligt gewesen sei. Die ablehnende Haltung der Kindesmutter könne dagegen nicht dazu führen, den Umgang zu verhindern, weil sie weder auf ernstzunehmenden noch auf am Wohl der Kinder orientierten Motiven beruhe.

Beschluss des OLG Braunschweig vom 05.11.2020, Az.: 2 UF 185/19

Quelle: Pressemitteilung des OLG Braunschweig vom 11.11.2020

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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