Kurzarbeit: Wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei dem Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine sozialrechtliche Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Leistung nach dem SGB III kann beantragt und gewährt werden, wenn ein unvermeidbarer, vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Neben diesem Grund muss weiter zu erwarten sein, dass durch die Kurzarbeit die Arbeitsplätze zukünftig erhalten werden und somit eine Arbeitslosigkeit verhindert werden kann.
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Corona-Infektion: Arbeitsunfall, Berufskrankheit - greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein, wenn ich mich mit COVID 19 (Coronavirus SARS CoV-2) infiziert habe? Diese Frage hat sich bisher bei Infektionen mit HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, EHEC und anderen Erregern gestellt. Nun wird diese Frage in Zukunft auch im Hinblick auf COVID 19 (Coronavirus SARS CoV-2) zu beantworten sein.
Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicherzustellenstellen. Außerdem gilt es, den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit durch die Zahlung von Verletztenrenten oder Abfindungen zu sichern. Im Todesfall sind die Hinterbliebenen durch Rentenleistungen abgesichert. Dabei können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden.
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Kategorie: Sozialrecht, Steuerrecht
Nicht vergessen: Kindergeldzuschuss (Kinderzuschlag) beantragen!
Die Bundesregierung will Eltern unterstützen, die wegen der gegenwärtigen Corona-Krise mit Einkommenseinbußen konfrontiert sind. Hier kann ein Antrag auf Kindergeldzuschuss (auch Kinderzuschlag genannt) gestellt werden. Ab dem 01.04.2020 soll wegen der Corona-Krise der Notfall-Kinderzuschlag gelten. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 185.- € pro Kind. Natürlich können auch Alleinerziehende den Antrag stellen, die z.B. Unterhaltsvorschuss beziehen.
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Corona-Krise: Zwangsurlaub, Freistellung, Home-Office. Was ist erlaubt?
Die Corona-Krise ist nun vollständig spürbar. Dies hat unmittelbare Auswirkung auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse. Die Mitarbeiter werden mit Freistellung, Zwangsurlaub und Home-Office konfrontiert. Wir möchten diese Punkte beleuchten und aufklären, was erlaubt ist und was nicht.
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Präventionsmaßnahmen wegen der Ausbreitung des sog. „Corona-Virus“ / COVID—19
Wir regieren auf die aktuelle Lage und beteiligen uns an den Präventionsmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des sog. „Corona-Virus“. Auch möchten wir auf die neue Situation reagieren, die z.B. durch die Schließung der Kindergärten und Schulen oder die Veränderung am Arbeitsplatz entstanden ist. Anbieten möchten wir interessierten Mandanten und Neu-Mandanten die Beratung und Betreuung via Videoanruf/Videokonferenz in DSGVO konformer Form. Termine für eine telefonische anwaltliche Erstberatung können vereinbart werden. Für die Übermittlung der Unterlagen stellen wir einen speziell gesicherten Upload—Bereich auf unserem Server zur Verfügung. Der Schutz der sensiblen Daten ist uns wichtig. Ebenso wie die Gesundheit von uns allen. Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.
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Trennungsunterhalt auch bei Scheinehe
Das OLG Frankfurt am Main folgt der Linie des BGH und sagt: Für den Trennungsunterhalt ist es nicht erheblich, dass die Ehepartner zusammen gewohnt oder gemeinsam gewirtschaftet haben. Demnach muss ein Trennungsunterhalt auch bei Scheinehen gezahlt werden.
Mehr dazuKategorie: Sozialrecht
Ich habe einen Bescheid vom Jobcenter erhalten, mit dem ich nicht einverstanden bin. Was kann ich tun?
Wenn Sie mit einem Bescheid (Verwaltungsakt) nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen. Lesen Sie dazu die Rechtsbehelfsbelehrung, die sich in der Regel im Bescheid findet. Der Widerspruch kann schriftlich eingelegt werden oder Sie gehen zur Behörde und tragen ihn mündlich vor.
Mehr dazuKategorie: Mietrecht
Mein Mieter bezahlt die Miete nicht, ab wann darf ich ihm kündigen?
Der Vermieter kann außerordentlich "fristlos" kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. So bestimmt es § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
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Kategorie: Arbeitsrecht, Sozialrecht