Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht
Kommt ein gemeinsames Kind nicht in der Ehe zu Welt, so haben die Eltern nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Das alleinige Sorgerecht verbliebt bei der Kindsmutter. Die Übertragung des Sorgerechts muss sodann beantragt werden. Stellt ein Elternteil den Antrag, so überträgt das zuständige Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Kategorie: Familienrecht