Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht

Keine Koopertion der Eltern - keine gemeinsames Sorgerecht

Zusammenspiel der Eltern zwingend notwenig

 

Das OLG Karlsruhe stellte dazu nun klar: Die gemeinsame elterliche Sorge beinhaltet eine Kooperationsfähigkeit der Eltern. Wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu lösen, so kann die gemeinsame elterliche Sorge praktisch nicht funktionieren.

Wenn trotz der entsprechenden Verpflichtung tatsächlich keine Konsensmöglichkeit besteht bzw. wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass zwischen den Eltern auch künftig keine Kooperation stattfindet und sich dieser Umstand erheblich belastend auf das Kind auswirken würde, so kann ein gemeinsames Sorgerecht nicht angeordnet werden.

Beschluss des OLG Karlsruhe vom 10.06.2020, Az.: 20 UF 14/20

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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