Medizinrecht

Wenn Sie oder ein Angehöriger von einem medizinischen Problem betroffen sind, steht oft die Genesung im Vordergrund. Doch manchmal führt der Weg durch das Gesundheitswesen zu neuen Fragen – rechtlicher, finanzieller und sozialer Natur. Wir sind Ihre Kanzlei für Medizinrecht und vertreten konsequent die Interessen von Patienten und deren Familien. Wir sorgen für Waffengleichheit gegenüber Kliniken, Ärzten und großen Versicherungen.
 
Unsere Kernkompetenz: Schadensersatz und Patientenschutz
Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen, wenn Fehler passiert sind oder Ansprüche nicht anerkannt werden. Wir setzen uns mit Fachwissen, Empathie und Durchsetzungskraft für Ihr Recht ein.
 
Die Schnittstellen - unsere Spezialisierung: Medizinrecht, Familienrecht und Sozialrecht
Medizinische Fälle berühren oft weitere, existenzielle Rechtsbereiche. Wir denken über den Tellerrand hinaus und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung.
Das Sozialrecht ist eng mit dem Medizinrecht verwoben, insbesondere wenn es um die Absicherung nach einem Schaden geht. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Leistungen zu erhalten. Das Familienrecht wird relevant, wenn medizinische Notlagen die Struktur der Familie betreffen oder Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen.
 
 
Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie:
 

- Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern
- Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber Kranken- und Pflegeversicherungen
- Antrag und Widerspruch bei Pflegegrad und Schwerbehinderung
- Ansprüche bei Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen (Verletztengeld, Erwerbsminderungsrente)
- Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Rechtliche Vertretung bei Geburtsschäden

 

Wir wissen, wie belastend es ist, sich mit Ärzten, Kliniken und Behörden auseinanderzusetzen, während man selbst oder ein Angehöriger leidet. Lassen Sie uns die rechtlichen Kämpfe für Sie führen.