Kategorie: Familienrecht, Sozialrecht

Rechte der Kinder gestärkt: nun zweistufige Auskunftspflicht beim Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2020 greift das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Bereichen, in denen Eltern einen möglichen Unterhaltsanspruch gegen ihre erwachsenen Kinder geltend machen – insbesondere für die Kosten der Hilfe zur Pflege. Grundlegend für das neue System ist die gesetzliche Annahme, dass das Jahreseinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes 100.000 Euro nicht überschreitet. Diese Vermutung dient als Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass Erhebungen der finanziellen Leistungsfähigkeit nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen.

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