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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. März 2025

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 27. März 2025 (Az. L 3 U 88/24) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die die Anerkennung einer Covid-19-Infektion als Arbeitsunfall begehrte. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen an den Nachweis eines Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit einer Infektionserkrankung und bestätigt die restriktive Linie der Sozialgerichtsbarkeit in diesen Fällen.

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LSG Berlin-Brandenburg bestätigt hohe Hürden für Anerkennung von Impfschäden

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 11. März 2025 (Az. L 12 VE 8/24) die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die nach einer COVID-19-Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) eine Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) begehrte. Die Entscheidung verdeutlicht, wie hoch die Anforderungen an die Anerkennung eines Impfschadens im sozialrechtlichen Entschädigungsrecht sind.

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Die Frage des Kausalzusammenhangs zwischen mRNA-Impfung und Venenthrombose

Die Covid-19-Impfkampagne hat weltweit zu intensiven Diskussionen über Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen geführt. Ein besonders sensibles Thema ist dabei der Zusammenhang zwischen Impfungen und thrombotischen Ereignissen. Ein aktueller Fall aus dem Freistaat Bayern veranschaulicht die juristischen Herausforderungen: Der Kläger machte nach einer Impfung mit Comirnaty (Biontech/Pfizer) einen Impfschaden geltend, der in Form einer Unterschenkelvenenthrombose diagnostiziert wurde. Dieser Fall bietet Anlass, die rechtlichen Maßstäbe und die evidenzbasierte medizinische Bewertung bei der Anerkennung von Impfschäden zu erörtern.

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