BAG stärkt Rechte der Arbeitnehmer: Reisezeiten sind Arbeitszeiten
Das Bundesarbeitsgericht stärkt erneut die Rechte der Arbeitnehmer. Diesmal im Hinblick auf die Reisezeiten. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich die Durchführung von Dienstreisen anordnen. Die Grundlage dafür ist das sog. Weisungs- und Direktionsrechts der Arbeitgeber. Dies auch, wenn das nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Streitig war bisher immer wieder die Frage, ob die Reisezeiten als Arbeitszeiten zu vergüten sind. Dazu hat sich das BAG nun ausgesprochen.
BAG, Urteil vom 17.10.2018, Az: 5 AZR 553/17
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Kategorie: Arbeitsrecht