Kategorie: Sozialrecht

Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 22. Mai 2023 (Az.: L 2 U 78/21) entschieden, dass ein Meniskusschaden, der bei einem ehemaligen Profifußballer auftrat, als Berufskrankheit anerkannt wird. Der Kläger, ein ehemaliger Spieler des 1. FC Kaiserslautern und der Eintracht Frankfurt, forderte die Anerkennung eines Meniskusschadens als Berufskrankheit gemäß der Nummer 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV). Laut dieser Regelung können Meniskusschäden anerkannt werden, wenn sie durch langjährige oder häufig wiederkehrende, überdurchschnittlich belastende Tätigkeiten im Kniebereich verursacht werden.

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Kategorie: Sozialrecht

Die psychischen Schäden begründen keine Haftung der Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: L 21 U 231/19) entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die ein Leichenumbetter geltend gemacht hatte, nicht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Der Kläger, der von 1993 bis 2005 für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. tätig war, forderte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er aufgrund seiner Arbeit psychische Schäden erlitten habe. Zu seinen Aufgaben gehörten die Exhumierung und Identifizierung von Opfern der Weltkriege und der Jugoslawienkriege.

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