Kategorie: Sozialrecht

Die psychischen Schäden begründen keine Haftung der Unfallversicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 27. April 2023 (Az.: L 21 U 231/19) entschieden, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die ein Leichenumbetter geltend gemacht hatte, nicht als "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden kann. Der Kläger, der von 1993 bis 2005 für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. tätig war, forderte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, da er aufgrund seiner Arbeit psychische Schäden erlitten habe. Zu seinen Aufgaben gehörten die Exhumierung und Identifizierung von Opfern der Weltkriege und der Jugoslawienkriege.

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