Das Versorgungsamt senkt meinen GdB ab. Zu Recht?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Zahl, die die Schwere einer Behinderung eines Menschen beschreibt. Man gilt als schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Dieser GdB wird auf Antrag des Betroffenen festgestellt und bewertet die Auswirkungen verschiedener Beeinträchtigungen im Bereich von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Der Antrag auf Feststellung des GdB muss beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden und erfordert Angaben zur Person sowie zu Gesundheitsstörungen, ärztlichen Behandlungen und anderen relevanten Informationen.
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Kategorie: Sozialrecht