Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache
Der BGH hat in seinem Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 184/23 eine wichtige Rechtsfrage geklärt. Der VIII. Zivilsenat des BGH stellte klar, dass Vermieter im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen dürfen, wenn die sog. Ersatzbefugnis - also das Verlangen von Geldersatz statt Wiederherstellung - nicht innerhalb der Verjährungsfrist ausgeübt wurde.
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Kategorie: Mietrecht