Fetales Alkoholsyndrom - Die Opfer ohne Rechte
In Deutschland trinkt jede fünfte Frau während der Schwangerschaft Alkohol. 8 % der Schwangeren so viel, dass es auch für nicht schwangere als gesundheitlich riskant gilt. 10 000 Babys pro Jahr kommen mit einer alkoholbedingten Schädigung auf die Welt. Über 2000 davon weisen schwerste Entwicklungsstörungen auf. Im Vergleich zu anderen neuropädiatrischen Erkrankungen wie z. B. dem Down-Syndrom mit einer Prävalenz von ca. 0,1 bis 0,2 % und der Cerebralparese mit einer Prävalenz von ca. 0,2 bis 0,3 % kommt das Fetale Alkoholsyndrom (FAS) in Deutschland deutlich häufig vor. Doch wie geht die Justiz mit den Betroffenen um? Beleuchtet werden hier die sozialgerichtlichen Urteile des Bundessozialgerichts vom 24.09.2020 (B 9 V 3/18 R), das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.12.2021 (S 77 VG 64/20) und das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2023 (L 13 VG 8/22).
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