Das Adoptionsverfahren
Die Annahme als Kind (Adoption) begründet ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Annehmenden und Anzunehmenden, welches unabhängig von der genetischen Abstammung ist. Der Gesetzgeber hat die Adoption in den §§ 1741 ff. BGB geregelt. Eine Adoption hat nicht nur rechtlich schwerwiegende Folgen. Es erfolgt die Herauslösung eines Kindes aus seiner bisherigen familienrechtlichen Beziehung und das Einfügen in eine neue Familie. Wegen der hohen Bedeutung hat der Gesetzgeber an die Annahme als Kind eine Vielzahl von sachlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geknüpft.
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Was ist mit Mehrbedarf und Sonderbedarf im Unterhaltsrecht gemeint?
Mehrbedarf und Sonderbedarf sind selbständige Bestandteile des familienrechtlichen Unterhaltsanspruchs. Sie sind dann zu rechtlich prüfen, wenn dem Unterhaltsbedürftigen Kosten entstehen, die über den Elementarbedarf (Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung etc.) hinausgehen. Am Häufigsten tritt dies bei dem Kindesunterhalt auf.
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Umgangsrecht des Samenspenders nach Adoption des Kindes
Wenn ein gleichgeschlechtliches Ehepaar einen Kinderwunsch hat, dann stehen viele offene Fragen im Raum. Welchen rechtlichen und tatsächlichen Hürden sind zu nehmen? Welche Samenbanken, Kinderwunschzentren oder Kinderwunschkliniken helfen homosexuelen Paaren weiter? Welche Samenbanken sind in Deutschland zugelassen? Was ist mit der Eintragung im Spendenregister? Einige Kliniken verlangen eine psychologische Begutachtung des Paares. Andere verlangen einen Beratungstermin bei einem Anwalt oder eine notarielle Beurkundung.
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Die Krankenkasse fordert dazu auf einen Reha Antrag zu stellen. Zu Recht?
Ist ein Versicherter erkrankt, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld seiner gesetzlichen Krankenversicherung. Dies für die Dauer von 78 Wochen. Hoffentlich ein ausreichender Zeitraum dafür, eine schlechte Diagnose oder einen Unfall zu verarbeiten und wieder vollständig gesund zu werden. Durch die Zahlung von Krankengeld soll der Versicherte während einer Krankheit wirtschaftlich abgesichert sein. Umso härter trifft es die Versicherten, wenn sie plötzlich von ihrer Krankenversicherung die Aufforderung erhalten, einen Reha Antrag (Antrag auf Leistung zur Teilhabe; Rehabilitationsantrag) zu stellen. Darf die Krankenversicherung das?
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Blindengeld auch für Rentner im EU-Ausland
Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021, Az.: B 9 BL 1720 R. Die Revision der Klägerin war erfolgreich. Die hochgradig sehschwache und später erblindete Klägerin hat Anspruch auf Leistungen nach dem Sächsischen Landesblindengeldgesetz (LBlindG). Trotz der Verlegung des Wohnsitzes von Sachsen nach Österreich ist nach der VO (EG) Nr 883/2004 weiterhin deutsches und insoweit sächsisches (Landes-) Recht anwendbar.
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Zahlungen einer privaten Unfallrente mindern die Opferentschädigungsleistung nicht
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10.6.2021 entschieden (Az.: B 9 V 1/20 R): Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung. Dies aber nur dann, wenn die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde.
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Noch-Ehefrau muss bei der Kündigung der Ehewohnung mitwirken
Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Familiengericht) hat dem Ehemann Recht gegeben. Der getrenntlebende Ehemann kann von seiner Noch-Ehefrau die Zustimmung zur Kündigung der einst gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Ehewohnung verlangen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.03.2021, Az.: 477 F 23297/20 RI).
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Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft - was nun?
Ein Arbeitnehmer, der einer Erkrankung unterliegt, hat zunächst gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese erfolgt für die Dauer von 6 Wochen. Sollte die Erkrankung sodann noch immer bestehen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate. Es wird pro Kalendertag berechnet und ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 112,88 € pro Tag (Grenzwert 2021) begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Was passiert jedoch dann?
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