Verletztenrente verschwiegen: Rentner muss mehr als 80.000.- € zurückzahlen
Das Hessische Landessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil klargestellt, dass Rentner, die eine Verletztenrente beziehen und diese bei der Beantragung ihrer Altersrente verschweigen, grob fahrlässig handeln. Was war geschehen? Der Versicherte erlitt im Jahr 1967 einen Arbeitsunfall und bezieht seitdem eine Verletztenrente. Als er im Jahr 2009 eine Altersrente beantragte, verschwieg er jedoch den Bezug seiner Verletztenrente.
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Kategorie: Sozialrecht